AG Recklinghausen, Urteil v. 21.12.2004, 13 C 517/04 Fundstelle: www.Auktion-und-Recht.de [ Urteilssammlung auf dieser Internet-Seite ] Preisangaben bei eBay sind grundsätzlich Bruttopreise (d. h. MWSt ist bereits
enthalten).Quellennachweis: NRWE Bearbeitung: RA Siegfried Exner, Kiel Aus den Gründen: Die Klage ist nicht begründet. [...] Es kann dabei
dahingestellt bleiben, ob die Beklagte selbst Käuferin des Bandumreifungsautomaten war oder ihr Geschäftsführer Herr T persönlich. Die Klägerin hat jedenfalls volle Kaufpreiszahlung erhalten. Der
Bandumreifungsautomat war zu einem Kaufpreis von 1.509,-- Euro gekauft worden. Dieser Betrag ist an die Klägerin gezahlt worden. Zwischen den Parteien ist lediglich noch streitig, ob die Klägerin berechtigt
ist, weitere 16 % MWSt [1] (= 241,44 Euro) zu verlangen. Dies ist nicht der Fall. Grundsätzlich handelt es sich bei den Kaufpreisen bei Abschluss von Kaufverträgen über ebay um Bruttopreise
.Anspruch auf MWSt würde der Klägerin unter diesen Umständen nur zustehen, wenn sie bei ihrem Angebot bereits eindeutig darauf hingewiesen hatte, dass zusätzlich zu dem Betrag, zu dem der
Artikel ersteigert wird, MWSt zu zahlen ist. Ein solcher eindeutiger Hinweis befindet sich nicht in dem Angebot der Klägerin. Sie verweist darin lediglich darauf, dass der Kunde eine ordentliche Rechnung
plus Mehrwertsteuer erhalte. Dies konnte und durfte der Käufer so verstehen, dass die MWSt in einer zu erteilenden Rechnungen gesondert ausgewiesen wird. Bei dem Kaufpreis von 1.509,-- Euro hätte die
Klägerin deshalb eine Rechnung über einen Betrag von 1.300,86 Euro zzgl. 16 % MWSt [1]
(= 208,14 Euro) erteilen müssen.Die prozessualen Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 91, 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO. Fußnote [1] - Anmerkung des Bearbeiters:
Die Entscheidung erging 2004 zu dem dann gültigen Steuersatz. Zum 01.01.2007 steigt der Satz der Umsatzsteuer auf 19%. Wer die MWSt ausweist sollte dies unbedingt beachten. Wer Bruttopreise angibt, wird die erhöhte MWSt einrechnen müssen, wenn eine Besteuerung greift.
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Autor und (c) 2006: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel Eingesetllt auf www.auktion-und-recht.de
am 23.12.2006 |