Medienarchivzum Thema ”Auktion-und-Recht” 
Auf dieser Seite werden interessante Neuigkeiten zum Thema der Internet-Auktionen und dem einschlägigen Online-Recht aus dem Monat April 2007 dargestellt. Da nicht nur Presse
berücksichtigt werden soll, erfolgt dies nicht in der Form des traditionellen “Pressespiegels” sondern unter der Überschrift “Medienspiegel”. Fundstelle:
www.Auktion-und-Recht.de [ Urteilssammlung auf dieser Internet-Seite ]
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Medien-Meldungen zum Recht
der Online-Auktionen vom April 2007Geldwäscheparadies Internet und Online-Auktionen
Organisierte Banden haben das „Money-Remittance-Systeme“ (etwa via Western Union oder Hawala) entdeckt. Diese Spielart des Betrug
s benötigt nicht einmal Konte. Laut Kriminologen gäbe es eine wachsende Zahl von eBay-Betrügereien: Scheingeschäfte zur Verschleierung von Geldflüssen. Die versteigerte Ware hat es nie gegeben, die
Summen sind so hoch, dass kein normaler Kunde mitbietet.Zuweilen werde auch mittels „Phishing“ Konten von leichtgläubigen Zeitgenossen in die
Transaktionsen einbezogen. Dabei wird den privaten Mitgliedern "versehentlich“ Geld überwiesen. Der Kontoinhaber wird dann gebeten, das Geld (unter Abzug einer
„Provision“ für seine Mühen) abzuheben und per Money Remittance System zu schicken. So werden harmlose Bürger zu einem Teil des kriminellen
Verschleierungsnetzwerks. Laut Meldung wurden 400 solcher Fälle 2006 gemeldet. Nach einer Meldung von Ralf Müller (auf theinquirer.net) vom 30.04.2007 Weitere Musterurteile zu eBay Rechtsschutz-Programm erwartet Nach der BGH-Entscheidung vom 19.04., Az. I ZR 35/04 werden eitere Musterurteile
zum eBay-Rechtsschutzprogramm erwartet. Am Landgericht (LG) Hamburg sind mehrere Verfahren anhängig, bei denen es um den Rechtsschutz der eBay-Verkäufer
geht. Im Kern geht es um die Frage, ob bei Mehrfachabmahnungen über eine längere Zeit die Kosten für die anwaltlichem Abmahnungen auch dann zu ersetzen sind, wenn
der Abmahner seine Rechte nicht (auch) durch die Anmeldung bei dem Schutzrechtsprogramm von eBay wahrnimmt. Der Kostenerstattungsanspruch eines Abmahners besteht nur, wenn er durch die
Abmahnung einen Prozess verhindert hat und verhindern wollte. Hierzu hat das OLG
Düsseldorf schon 2001 (Urteil vom 20.01.2001, Az. 20 U 194/00)
entschieden, dass eine Kostenerstattung bei Mehrfachabmahnungen auch in Markensachen dann nicht erfolgt, wenn die Rechtswahrung dem Mandanten durch einfache Musterschreiben
möglich wäre. Im vorliegenden Fall wäre ein effektiver Rechtsschutz des Musikers gegen Verkäufe über eBay wirksam und leicht möglich, würden die Markenrechte und
die illegalen CDs - zumindest auch - an eBay für das Programm der Verifizierten Rechteinhaber (VeRI) mitgeteilt. Der BGH hatte schon am 12.12.2006 (Az. VI ZR 175/05) die Auffassung bestätigt, dass Abmahnende nicht jegliche Kosten ersetzt verlangen können. Der Abmahnende selbst
muss vielmehr darlegen und beweisen, dass auch die Abmahnungskosten erforderlich und der Höhe nach angemessen waren. Dies kann als eine Bestätigung des Urteils des OLG Düsseldorf gewertet werden.
[ Nach einer
Meldung des Betreibers dieser Seite auf OpenPR.de vom 25.04.2007
] Markenkult und Kultmarken
Der Springer-Verlag hat das Konsumverhalten und die Markentreue der Deutschen in seiner Studie „Outfit 6“ untersucht. Es wurden für die repräsentative Umfrage 10.000
Bundesbürger im Alter zwischen 14 und 64 Jahren befragt. Als Ergebnisse wurde u. a. ermittelt: 1/5 der Deutschen geben mehr als 2.000 EURO jährlich für Modeartikel aus.
Diese Gruppe bilde daher eine Mode-Elite. 81% der Frauen und 71% Männer finden bestimmte Marken „einfach sympathisch; das Preis-Leistungs-Verhältnis sei für viele
Deutsche das wichtigste Kriterium. In den Branchen Kleidung, Schuhe, Uhren und Schmuck, Lederwaren, Brillen und Schreibgeräte wurden in 2006 519 Mio EURO für
Werbung ausgegeben. Kritische Stimmen: Ein Drittel der Befragten lehnt den heutigen Markenkult ab. Nach einem Artikel der Kieler Nachrichten vom 25.04.2007, S. 6 [ Mehr
zum Markenrecht bei Online-Auktionen ] LG Hamburg, Beschluss v. 24.04.2007, - Az: 315 O 372/07
Bei eBay-Shops muss die Preisangabe unmittelbar räumlich zugeordnet oder in anderweitig hervorgehobener Weise auf zusätzliche Liefer- und Versandkosten hinweisen. Rechte an Songs über eBay für 1,5 Mio Dollar kaufen
Die Manager der schwedische Band "Rednex" bieten die Rechte an den Songs, die bis 2004 entstanden sind, auf der Internetauktionsplattform eBay an. Die Musikgruppe
hatte in den 90er Jahren einige Top-10-Hits. Die Band habe "Keinen Bock mehr auf Musik". Der Auktionsgewinner die Lizenzgebühren bzw. Tantiemen verlangen, wenn von
Radio- und TV-Stationen Titel gespielt werden, ein Coversong der Band entstehen soll oder auch ein "Best of"-Album der Band veröffentlicht wird.Nach einer
Meldung von businessportal24.com vom 2007/04/20 13:09 Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 19.04.2007 – I ZR 35/04 Bundesgerichtshof bestätigt
Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen. Danach betrifft das im Telemediengesetz (TMG) geregelte Haftungsprivileg für Host-Provider nur die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die
Schadensersatzhaftung, nicht dagegen den Unterlassungsanspruch. Daher kommt eine Haftung der Beklagten als Störerin in Betracht, weil sie mit ihrer Internetplattform das
Angebot gefälschter Uhren ermöglicht, auch wenn sie selbst nicht Anbieterin dieser Uhren ist.[
Zur Pressemitteilung des BGH auf dieser Seite ] [Zur Urteilssammlung] VMware-Zertifizierungstraining bei eBay zu kaufen
Magirus, ein europäischer IT-Infrastruktur- und Lösungsanbieter, vertreibt über die Online-Auktionsplattform eBay Restplätze für VMware Zertifizierungsschulungen.
Business Partner können so Restplätze für die VMware-Schulung „Install Configure“ zu herabgesetzten Preisen über eBay einkaufen und an ihre Kunden weiter geben. Der
Vorgang zeigt, dass über eBay weit mehr als nur Standard-Kaufverträge angeboten werden können. Internet-Versteigerungen werden als Marketing-Instrument für Unternehmen immer wichtiger.Nach einer Meldung von die-news.de vom 19.04.2007 Geld per Online-Auktion ersteigern Wie bei Internet-Auktionen bieten bei Kreditauktionen seriöse Institute und Kredithaie
darum, mit guten Konditionen an Abschlüsse zu gelangen. Wer einen Kredit nehmen möchte, gibt die gewünschten Kreditzinsen auf einer Kredit-Plattform vor. Die Anbieter
sind zumeist Anleger, die für gute Konditionen Geld anlegen möchten. So entfallen einerseits Kosten für vermittelnde Banken oder Institute, andererseits aber auch
Prüfungen und die dort üblichen Sicherheiten. Nach einer Meldung von tripple.net vom 16.04.2007 eBay-Kunden sollen mehr look-and-feel geboten werden
Der große Internet-Versteigerer will zum Social-Web-Anbieter werden. Die Auktions-Plattform eBay soll künftig auch dem den Austausch von Wissen und
Informationen auf dem weltweiten Online-Marktplatz vermitteln. Dazu wird eBay jedem Mitglied eine persönliche, frei gestaltbare Seite als "Meine Ebay Welt" anbieten. Die
neuen Features sollen auch das Einstellen von Fotos oder persönlichen Favoriten und das Einrichten von Blogs ermöglichen. Damit werden die bisherigen Möglichkeiten der
Testberichte und Ratgeber erheblich erweitert. Die Einrichtung soll einfach gestaltet werden und verschiedene Vorlagen zum Seitenlayout angeboten werden. Nach einer
Meldung von telekom-presse.at vom 16.04.2007
BGH, Urteil vom 12.04.2007 – VII ZR 122/06 Eine Widerrufsbelehrung muss, wenn sie nicht genau einem gesetzlichen Muster
entspricht (hier: Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV), den Anforderungen genügen, die das Gesetz an verschiedenen Stellen formuliert. Allgemein erfordert der Schutz des
Verbrauchers eine möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Verbrauchers eindeutige Belehrung. (Hinweis: Die Entscheidung ist zu
einem Fall des Haustürgeschäfts ergangen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die aufgestellten Grundsätze des BGH auch für Online-Geschäfte anwendbar sind. Im
Einzelfall sind auf jeden Fall künftig entsprechende Abmahnungen zu erwarten.) Wettbewerber können Fristbelehrung abmahnen
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat im März 2007 entschieden, dass die Verwendung des amtlichen Musters für die Widerrufsbelehrung
zur vorvertraglichen Information nach § 312c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV wettbewerbswidrig ist. Die Rechtssprechung beanstandet die Formulierung "Die Frist
beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" als irreführend. Nach dem Urteil des OLG Hamm kann es wieder zu einer regelrechten Abmahnwelle kommen, da viele
Shopbetreiber die gesetzliche Formulierung in Ihrer Widerrufsklausel verwenden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es in einem solchen Fall möglicherweise die
Bagatellklausel des Paragraphen 3 UWG greifen kann und so ein Verstoß nicht zwingend als wettbewerbswidrig abmahnfähig ist.
Mitteilung von RA Felsmann, Kiel vom 12.04.2007 (Zum Urteil:
OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2007, AZ: 4 W 1/07 ) Rechtsfallen im Online-Handel
Vor „üblen Klicks“ bei Online-Auktionen warnt ein umfangreicher Artikel der WirtschaftsWoche. Die Beispiele reichen von einer
Abmahnung wegen eines Verkaufs
einer unerkannt rechtwidrigen Musik-CD mit der Bezeichnung „The Sweet“ über Ebay, illegalen Downloads des Videos von Ice Age2, Kauf eines BMW-Cabrios durch einen Elfjährigen, Ersteigerung eines Rübenroders
im Wert von 60.000,- EURO für 51,- EURO bei Ebay und Widerruf von falschen Negativ-Bewertung
einer Marken-Hose als „ … PLAKIAT!“
Meldung nach WirtschaftsWoche 14/2007 (S. 210 ff). Was tun bei Abmahnungen Bei Abmahnungen mit Strafbewehrten Unterlassungserklärungen wegen des Verkaufs
von Musik CDs muss schnell reagiert werden. Ist der Vorwurf berechtigt, sollten Abgemahnte das Papier prüfen und ggf. ändern lassen, um es dann unverzüglich
zurückzusenden. „Anwälte können sonst eine einstweilige Verfügung beantragen, dann sind auf jeden Fall Gerichtskosten fällig“, warnt der Kieler Anwalt Siegfried Exner (Betreiber dieser Seite Auktion-und-Recht.de
). Geforderten Anwaltskosten müssen Abgemahnte deshalb nicht unbedingt zahlen. Die Anerkennung von Anwaltskosten gehöre nicht in die Strafbewehrte Unterlassungserklärung. Bei Mißbrauch der
Abmanungen bestehe jedenfalls Aussicht, dass gar nicht zu zahlen sei. Durch die Urheberrechtsnovelle sollen Abmahngebühren bei einfachen Verstößen auf 50 Euro
begrenzt werden. Noch ist aber unklar, was ein „einfacher Verstoß“ ist. Meldung nach WirtschaftsWoche 14/2007 (S. 214).
Mehr zu dem Thema Abmahnungen
. eBay-Verkäufer muss Autokauf beweisen Kann der Verkäufer eines Autos (hier eines BMW) im Rahmen einer Internetauktion bei eBay nicht den Nachweis erbringen, dass ein bestimmter Nutzer das Angebot zum
Kauf eines KfZ für 12.000 EURO angenommen hat, kann er nicht Abnahme und Bezahlung verlangen. Selbst wenn der Käufer zugibt, zur fraglichen Zeit mit seiner
Benutzkennung bei eBay angemeldet gewesen zu sein, kann er erfolgreich bestreiten, dass konkrete Angebot abgegeben zu haben. Allein die Verwendung eines geheimen
Passworts ließe nicht auf die Verwendung durch den Berechtigten schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden war, so das Oberlandesgericht Hamm. (AZ: 28 U 84/06)" Nach einer Meldung von www.valunet.de vom 02.04.2007. Der Text des Urteil wird im Wesentlichen auf www.auktion-und-recht.de
seit dem 07.03.2007 auf dieser Seite angeboten.
Abmahnwelle wegen unrichtiger Preisauszeichnung erwartet
Laut abmahnwarner.de ist aufgrund des Urteils des OLG Hamburg vom 15.02.2007 (Az.: 3 U 253/06) mit einer erneuten Abmahnwelle zu rechnen. Nach dem Urteil
müssen Liefer- und Versandkosten für "Sofort kaufen" Angebote auf eBay-Shop-Seiten in räumlich enger und hervorgehobener Weise angegeben werden muss. Nicht
ausreichend seinen Darstellungen erst auf einer Unterseite. eBay-Shop-Inhabern sei daher zu raten, ihre Seiten an diese Vorgaben so schnell wie möglich anzupassen. Nach einer Meldung von abmahnwarner.de
vom 01.04.2007. Mehr zum Thema Abmahnungen
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Widerrufsbelehrung für alle gewerblichen Online-Auktionen
Auf der Angebotsseite sollten die Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG – oft als Impressum bezeichnet –verfügbar sein. Ebenso die Widerrufsbelehrung. Nicht
abmahnsicher sei es diese Angaben nur durch Links auf z. B. die Mich-Seite in Ebay verfügbar zu machen. Dies wird zwar in einigen Gerichtsurteilen akzeptiert, in anderen aber nicht. Nach einer Meldung von abmahnwarner.de
vom 01.04.2007. Anm. RA Exner: Weit
öfter sind die Fälle in denen die Widerrufsbelehrung nicht in Textform (per eMail oder bei der Lieferung in Papierform) mitgeteilt wird. Die Widerhufbelehrung ist nur zu oft
ausschließlich auf Internetseiten verfügbar. Dies genügt nach neuerer Rechtsprechung nicht dem gesetzlichen Erfordernis der Textform. Das trifft zu: Der Shop-Betreiber kann
jederzeit die Texte verändern, so dass ein Verbraucher keine Kontrolle der Widerrufsbelehrung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses besitzt.
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