Medienarchiv zum Thema ”Auktion-und-Recht” 
Auf dieser Seite werden interessante Meldungen su dem Juni 2007 zum Thema Internet-Recht, genauer: der Online-Auktionen dargestellt. Fundstelle: www.Auktion-und-Recht.de [ Urteilssammlung auf dieser Internet-Seite ]
Aktuelle Meldungen o Meldungen August 2008
Medien-Meldungen zum Recht
der Internet-Auktionen vom Juni 2007 Gericht nimmt Vertretung durch Weitergabe von Passwort an
Laut LG Aachen (5 S 184/06, Urteil vom 15.12.2006) soll die wissentliche Weitergabe
eigener eBay-Name und des Passwortes ein wirksames Stellvertretungsverhältnis begründen. Der Empfänger von Name und Passwort führe zur Anwendung der §§ 164 ff.
BGB so dass ein Handeln unter fremden Namen anzunehmen sei. Die Gegenseite eines Kaufvertrages über eine Online-Auktion vertraue regelmäßig darauf, dass die
unter dem Pseudonym angemeldete Person der Vertragspartner sei. Der Plattformbetreiber soll nach erfolgreichem Abschluss der „Auktion“ die Vertragserfüllung
zwischen den Parteien ermöglichen. Dies ergebe sich aus den Nutzungs- bzw. Mitgliedsbedingungen (AGB). Dies würde unmöglich, wenn die Weitergabe von
Mitgliedsnamen und Passwort nicht als eine Einräumung einer Vollmacht angesehen würde. Nach einer Meldung bei www.openPR.de vom 18.06.2007
Berechtigte Negativbewertungen gelöscht und Betrüger handelten weiter bei eBay Trotz falschen Auktionen war eBay gesperrter Nutzer wieder frei geschaltet und seine negativen Bewertungen gelöscht worden. Eine Woche lang hat der damit wieder
unverdächtig erscheinende Betrüger weitere Käufer getäuscht. Vor allem hochwertige Notebooks, Digitalkameras und Mobiltelefone hatte ein Anbieter unter dem Namen
"firmex-world" über eBay verkauft. Zunächst war die bestellte Ware prompt geliefert und positive Bewertungen ausgestellt worden. Dann platzierte der Anbieter im November
vergangenen Jahres schlagartig mehrere hundert Auktionen. Der Gesamtwert betrug mehr als 130.000 Euro, alles gegen Vorkasse. Zahlreiche Käufer tappten in die Falle.
Auch das Sicherheitsteam des Auktionshauses wurde aufmerksam, sperrte den Account. Als "firmex-world" jedoch mit scheinbar glaubhaften Dokumenten die
Existenz der Ware bestätigte, wurde das Konto wieder freigegeben. Aber auch in einem zweiten Fall konnte ein Anbieter das eBay-Sicherheitsteam
täuschen: Der Anbieter mit den Namen "123georijs" handelte mit Computern und Navigationsgeräten im Wert von 50.000 Euro. Als auch hier das Sicherheitsteam
Verdacht schöpfte, legte der Händler ebenfalls Nachweise über die angebotene Ware vor und erneut wurden negative Bewertungen gelöscht. Das Unternehmen unterstützt nun die Polizei bei den Ermittlungen.
Nach einer
Meldung der Kleinen Zeitung vom 18.06.2007
eBay reagiert mit Redesign Das Internetauktionshaus eBay reagiert endlich auf die rückläufigen Zahlen dort
angebotener Waren, ebenso wie auf die Kritik aus Anlegerkreisen. Die Online-Plattform arbeite an einer Vereinfachung der Seitegearbeitet. Die im April von eBay ausgewiesen
Quartalszahlen waren zurückgegangen. Allein in Deutschland, dem zweitgrößten eBay-Markt, sei die Zahl der Angebote laut Citigroup um 16,5 Prozent geschrumpft. Als
eine Ursache für den Rückgang der bei eBay angebotenen Waren wird u. a. vermutet, dass die durch die Ausweitung der Geschäftstätigkeiten das Stammgeschäft
vernachlässigt worden sei. Verkäufer suchten sich andere "Marktplätze". Nach einer Meldung von heise online
vom 19.06.2007 Anmerkung RA Siegfried Exner, Kiel: Für Verkäufer und Käufer gleichermaßen
gefährlich ist die bisher zögerliche Umsetzung des Markenschutzes durch eBay. So werden oft unerkannt Plagiate an- oder verkauft oder es drohen kostenträchtige Abmahnungen. Nachdem der BGH durch Urteil am 19.04.2007
nun erneut eBay zum effektiven Markenschutz verpflichten musste, wäre eine entsprechende wirksame
Initiative zum Markenschutz von eBay für die Betroffenen und Gefährdeten besser, als ein Redesign des Seitenaufbaus. Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 19.04.2007 – I ZR 35/04 Urteilsbegründung zur Haftung von eBay für Markenrechtsverletzunge online
(Internet-Versteigerungen II)BGH bestätigt Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen
. (Internet-Versteigerung II) Jetzt außer der Pressemitteilung mit: umfangreichen Auszügen aus der Urteilsbegründung (Leitsätze des Gerichts; Sachverhalt; Begründung; Zurückverweisung)
Eingestellt am 21.06.2007 eBay-Workshop für Existenzgründer des DAA
Die Deutsche Angestellten Akademie (DAA) führt zur Zeit eintägige Seminare durch,
die für eine Existenzgründung als Profiverkäufer bei eBay Grundlagen und erste Schritte in die Selbständigkeit vermitteln sollen. Es werden Orientierungs- und
Entscheidungshilfen gegeben und zahlreiche Praxisfragen beantwortet. Die Inhalte werden von Fachreferenten, also eBay-Verkäufern, Rechtsanwälten, Steuerberatern
vorgetragen. Dies sind u. a. steuerrechtliche Rahmenbedingungen für eine Existenzgründung, Verkäufertools, Services und Prozesse im Überblick und
Rechtsfragen zum Fernabsatz. Es werden 2007 noch Termine bis 26.07.2007 angeboten. Nähere Infos gibt es unter dieser Seite auf eBay: http://pages.ebay.de/workshop/existenzgruender/ Mehr Informationen zum gewerblichen Handel. Eingestellt am 21.06.2007 Statt Schnäppchen viel Ärger
Trotz Käuferschutzprogramm ist auch bei der Schnäppchenjagd über eBay im Internet immer wieder Vorsicht geboten: Ein Bieter hatte beim Auktionshaus Ebay ein
hochwertiges Polsterbett bei einem Anbieter in Deutschland um nur einen Euro entdeckt. Niemand bot mit bei der Auktion höher, auch gegen Ende. Der Bieter hatte
aber die im Vergleich zum Kaufspreis hohen Transportkosten von 180,- Euro einkalkuliert. Dann wurde jedoch die Ware nach Bezahlung nicht geliefert, der Kunde
hingehalten. Der Beiter suchte Hilfe bei eBay. Doch das Käuferschutzprogramm von Ebay zahlt in slchen Fällen nicht. Der Käuferschutz bezieht sich ausschließlich auf die
Kaufsumme. Überzogene Versandkosten sind gegebenenfalls ein Zeichen für einen unseriösen Verkäufer, werden aber nicht ersetzt. Nach einer
Meldung der "Kleine Zeitung" vom 05.06.2007 AGB bzw. Widerrufsbelehrung in eBay-Scrollboxen nicht zulässig
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. (Beschluss vom
09.05.2007, Az: 3/8 O 25/07) dürfen Widerrufsbelehrung nach § 312 c I BGB i. V. m. § 1 I Nr. 10 BGB-InfoV nicht (nur) im Rahmen eines von eBay zur Verfügung gestellten
Scrollkastens angezeigt werden. Dies verstoße gegen die gesetzlichen Vorgaben (hier: Klarheit und Verständlichkeit). Der Internetnutzer könne auf Grund der geringen
Größe der Scrollbox nur einen sehr kleinen Teil des gesamten Textes zur Kenntnis nehmen. Dadurch werde die Verständlichkeit der Belehrung unzulässig beeinträchtigt,
selbst wenn der Nutzer mit dem Scrollen vertrauten sei. Was für die Widerrufsbelehrung gelte, soll auch für Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB) nach §
305 Abs. 2 Nr. 2 BGB gelten. Kunden hätten keine Möglichkeit, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen Da eBay die Größe der Scrollbox vorgibt, führt die Verwendung zur Gefahr von
Abmahnungen durch Konkurrenten. Nach einer Meldung von www.pressnetwork.de vom 01.06.07. [Mehr zu den Themen Widerrufsbelehrung auf
auktion-und-recht.de
; zum AGB-Recht allgemein: www.AGB-Recht.de ] Praxis-Tipp:
Die meisten Mitglieder bei eBay bieten AGB zumindest auch auf der Mich-Seite an. Am gechicktesten so, dass der Ausdruck auch auf einem normalen Ausdruck (Din A4 “hochkant”) vollständig abgedruckt wird.
|