Auktionsablauf I: So läuft die typische Online-Auktionen für Bieter / Käufer ab
Das “Spiel” beginnt. Sie können im Internet eine Auktionsplattform anwählen und werden die folgenden Verfahren der Anmeldung
(Registrierung), Angebote zu machen und zu verkaufen in verschiedensten Arten erleben können. Doch egal ob Aufwärts- oder Abwärtsauktion die grundlegenden Abläufe bleiben fast gleich. Haben Sie die
Grundlagen der Online-Auktionen verstanden, werden Sie ganz schnell den Umgang mit “Account” und “Login” beherrschen.
Inhaltsübersicht
o Registrierung als Bieter o Auf Artikel bieten o
Auktion gewonnen. Was kommt dann?
Auktionsablauf II: Anbieten bzw. Verkaufen o Registrierung als Verkäufer o Artikel anbieten o
Artikel verkauft. Und nun ...? o Checkliste:
Artikel erfolgreich anbieten
Ausführungen
RegistrierungBei Auktionen in Form der Fremdauktion und bei manchen Eigenauktionen kann man als
Bieter in der Regel eine kostenlose Registrierung vornehmen, sprich: sich anmelden. Es werden dort regelmäßig einige grundlegende, personenbezogenen Daten abgefragt. Hierzu
zählen insb. die Anschrift. Sie können sich dann einen Nutzernamen ( Pseudonym ) ausdenken und benötigen ein Passwort (Bitte merken!!!). Es wird in der Regel die Zustimmung zu den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und zu weiteren “Spielregeln” des Internet-Versteigerers verlangt. Soweit in
Spielregeln, Hinweisen, etc. rechtsverbindliche Absprachen enthalten sind, handelt es sich um auch bei diesen um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) die der Kontrolle der §§
305 BGB unterliegen. Zudem hat eine Datenschutzerklärung und entsprechende Einverständiserklärung zu erfolgen. Die o. g. personenbezogenen Daten müssen ja auch
gespeichert und bei Auktionserfolgen weiter gegeben werden dürfen.
Praxis-Tipp: “best-practice”-Anbieter unterrichten Sie ausführlich über die geplante Verwendung und sogar über ein entsprechendes Widerspruchsrecht. Es sollte
Standard sein, dass bei großen Anbietern eine besondere Anschrift (eMail) für Fragen des Datenschutzes beannt wird.
Um Mißbrauch zu vermeiden ist es weiter üblich einen Bestätigungscode per e-Mail oder sogar Post zu versenden. Nach Eingabe diese Codes können Sie sich bei der gewünschten Auktionsplattform anmelden.
Sicherheits-Tipp: Ändern Sie Ihr Passwort umgehend. Gerade bei e-Mail-Übermittlung kan sonst später Ärger und ein Prozess drohen, weil jmd Ihren
nun eingerichteten “Account” mißbraucht hat. Tipps für sichere Passworte und Sicherheit im Internet finden Sie übrigens unter www.bsi.de.
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Autor und (c) 2006: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel Auf Artikel bietenDas schwierigste ist es, den gewünschten Artikel zu einem “Schnäppchenpreis” zu entdecken! Manche bevorzugen dabei eine der großen Suchmaschinen, um geeigente
Artikel zu finden. Andere schwören darauf, in goßen oder spezialisierten Online-Versteigerungen die Kaufgelegenheit zu finden. Dann fängt das Warten an bis der
Preis weit genug gefalen ist (bei “reverse auction”) oder man bietet, doch bei Aufwärtsversteigerungen meist erst gegen Ende des Versteigerungszeitraums. Und wer
dies von Hand tut, der hat schon manchmal weit über sein Limit geboten. Die großen Anbieter haben daher Bietagenten eingeführt. Software-Toools, die zum Bieten
eingesetzt werden können. Man setzt diese bei einem bestimmten gewünschten Auktionsgegenstand ein, legt sein Kaufpreislimit fest und der Bietagent bietet bis zum Erreichen des Limits bei der Auktion mit.
Praxis-Tipp: Verwenden Sie möglichst keine runden Beträge (z. B. 50,- EURO). Dies machen die meisten und so bekommt der den “Zuschlag”, dessen Bietagent
diesen Betrag angibt. Auch haben Preistreiber dieses Schema schon erkannt. Wenn es die Preisschritte zulassen, sollte Ihnen der Artikel also z. B. 53,50 EURO wert sein!
Neben den offiziellen Bietagenten gibt es noch so genannte Sniper-Software. Die macht eingentlich auch nichts anderes als Bietagenten: Sie beitet kurz vor Ablauf einer Auktion
mit! Dabei kann diesse Software auf dem Rechner des Bieters laufen oder auf einem Sniper-Server. Auf dem Rechner eines Bieters klappt es nur, wenn dieser zum
Auktionsende auch online ist. Der Einsatz solcher Software ist dann aber kaum nachweisbar. Der Sniper-Server ist dagegen dauernd verfügbar, aber auch nur so lange, bis
eine Auktionsplattform dies herausgefunden hat. Dann wird regelmäßig die entsprechende URL gesperrt. Die meisten AGB von Internet-Versteigerern verbieten solche
Sniper-Software. Über die rechtliche Zulässigkeit solcher Software streiten sich noch Gerichte und Gelehrte ... Neben den Online-Versteigerungen haben sich zudem “einfache Kaufmöglichkeiten”
auf den Auktions-Plattformen entwickelt: Bei eBay ® werden diese zum Beispiel Sofort-Kaufen und Sofort-Kaufen-Option genannt. Bei “Sofort-Kaufen” können sie den
Artikel zu einem bestimmten, angegebenen Preis erwerben. Der Nachteil für den Verrkäufer ist offensichtlich: Der Preis für den Artikel wird dieses Preislimit nicht
übersteiigen! Bei der “Sofort-Kaufen-Option” kann der Artikel dagegen bis zum Eingang des ersten Gebots zu einem bestimmten, angegebenen Preis gekauft werden. Ist aber der
Bieterwettsteit erstmals begonnen, verfällt diese “Sofort-Kaufen-Option”. Ach ja und dann gibt es noch Multi-Aktionen und, und, und ... [ Zur Startseite ] [ Zum Seitenanfang ]
Autor und (c) 2006: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel Auktion gewonnen. Was kommt dann?Doch wieder zurück zu den “richtigen Online-Auktionen! Wer das Höchstgebot oder bei
reverse auction das Erstangebot oder bei Niedrigstpreisangebot den preiswertesten Dienst verspricht, mit dem kommt durch Zeitrablauf ein Vertrag zustande. Da wird eine
automatische Mail generiert, die Anbieter informiert. Ebenso eine Mail, die den Käufer unterrichtet. Die Mails enthalten die bis dahin nicht bekannten Kontaktdaten des
Geschäftspartners. Bis dahin kennen die Beteiligten nur das Pseudonym der jeweils anderen Seite. Danach wird das Geschäft zu den in der Artikelbeschreibung genannten Bedingungen
abgewickelt. Sagen diese zu bestimmten Modalitäten der Zahlung, Verpackung, Lieferung nichts aus, können die AGB der Plattform zu Auslegung herangezogen werden oder es ist
eine “übliche” bzw. “Leistung mittlerer Art und Güte” geschuldet.
Beispiel: Bei der Verpackung einer neuen Handy-Austausch-Folie reicht wohl ein stabiler Briefumschalg zur Versendung; bei einer echten Ming-Vase geht es wohl nur mit Holzkiste und Dämmwolle!
Ist nun der Artikel pünktlich und beanstandungsfrei geliefert und die Zahlung seitens des Bieters erfolgt, so ist meist noch eine Bewertung gewünscht. So können andere Kunden
sehen, ob der Händler zuverlässig oder der Kunde ein fauler ist. [ mehr zu Bewertungssystemen
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, Kiel Erstellt 01.09.2006, zuletzt geändert am 22..10.2006 Literatur:
F Koch, Internet-Recht, 2005 S. Rupp, Kaufen & verkaufen im Internet - ebay, Auktionen & Co, 2005
C. Uelzen / Th. Burmester, Internet-Auktionen bei eBay & Co, 2005
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