Auktionskosten
Die Preise der Online-Auktionatoren gehören zu den wesentlichen Kosten bei Online-Versteigerungen. Lesen Sie auf dieser Seite des Ratgebers
Auktion-und-Recht.de
mehr zu den Kosten bei Internet-Versteigerungen. Nur wer die Kosten im Auge behält und die Spielregeln der jeweiligen Versteigerer (eBay, hood, u..a.) kennt und berücksichtigt wird langfristig wirtschafltichen Erfolg bei Internet-Auktionen haben. Mit der Checkliste gewinnen Sie schnell eine praktische Übersicht über die Höhe der zu erzielenden Preise für Ihre Angebote.
Inhaltsübersicht
Was Sie bei den Auktionskosten beachten sollten Kosten für Käufer / BieterRegelmäig sind Online-Auktionen für Bieter kostenlos
. Dies hat seinen Grund darin, dass eine größere Teilnehmerzahl eine solche Plattform attraktiver macht. Dies steigert damit
direkt die Einnahmen aus Werbungen und indirekt die Umsätze der Verkäufer und damit die von diesen zu erzielenden Einnahmen. Ausnahmen:
Insbesondere bei Onlilne-Auktionen über Dienst- und Werkleistungen im Wege der “reverse auction” werden die Kosten für die Auktion zum Teil von den Bietern erhoben.
Kommen Fahrtkosten, Material und weiter Ausgaben hinzu, muss man für einen “Job” auch noch Geld mitbringen!
Kosten des Verkäufers / Anbieter
Kosten für die Angebote an einer Auktion sind insbesondere: (a) Einstellkosten (meist abhängig vom Anfangspreis) (b) Provision
bei erfolgreichem Verkauf (meist abhängig vom Endpreis) (c) Sonderoptionen
aa) Anmeldung in mehreren Rubriken bb) Bilder cc) hervorgehobene Positionen (“Top-Artikel”, “Top-Auktion” o. ä.) dd) Unterüberschriften ee) Fettschrften oder sonstige Hervorhebungen.
Beispiel: Die Zusatzleistungen sind auch bei “kostenlosen” Betreibern von Internet-Versteigerungen zuweilen kostenpflichtig. (z. B. www.hood.de)
Preisbestandteile des Auktionsangebots sind als Leistungen des Plattformbetreibers als Preisangaben deutlich und transparent gegenüber seinen Kunden darzustellen. Regelmäßig
geschieht dies durch eine Preisübersicht. Kosten des Netzzugangs sind nicht Kosten des Plattformbetreibers und somit nicht
anzugeben. Etwas anderes kann ggf. gelten, wenn Access-Provider auch auf ihren Portalseiten eigene Auktionen anbieten sollten. Kosten für
Verkaufsagenten sind gesondert zu entrichten.Ebenso müssen externe Verkaufsberater oder
Auftragsverkäufer (z. B. eBay-Agent), Leistungen für Webdesign oder Lizenzen für Bilder gesondert bezahlt werden Schließlich können die Versandkosten erheblich sein. Z. B. sind Möbel oder die Überführung
eines KfZ in das Angebot aufzunehmen und müssen durch den erzielten Preis auch wieder eingespielt werden. Es ist regelmäßig Verpackung und Porto zu berücksichtigen. [ Zur Startseite ] [ Zum Seitenanfang ]
Autor und (c) 2006: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel Änderung der PreiseDie Plattformbetreiber, wei eBay und hood.de behalten sich die Änderung der Preise vor.
Wirksam sind diese Änderungen für Verkäufer, wenn sie vor Einstellung des Angebots mitgeteilt / veröffentlicht wurden. Die Preise sind zwar nicht AGB und müssen daher nicht
nach § 305 Abs. 2 BGB einbezogen werden. Eine fehlende Mitteilung der Änderung der Preise führt zu einem Dissens (§§ 154 f. BGB) zwischen Internet-Versteigerer und Artikel- Anbieter.
Über die Art und den Umfang der Mitteilung über Preisänderungen müssen gem. Einzelfall geregelt werden. Best Practice ist wohl eine e-Mail an die Teilnehmeraccounts und ein
deutlicher Hinweis für die Verkäufer auf die Änderung bei Platzierung des Angebots. Checkliste: (1) Angebote kalkulieren :
Achten Sie darauf, dass mindestens folgende Komponenten im Preis berücksichtigt sind: ______, __ EURO (a) Einstellkosten (1)
______, __ EURO (b) Provision bei erfolgreichem Verkauf ______, __ EURO (c) Sonderoptionen
aa) Anmeldung in mehreren Rubriken bb) Bilder cc) hervorgehobene Positionen (“Top-Artikel”, “Top-Auktion” o. ä.) dd) Unterüberschriften ee) Fettschrften oder sonstige Hervorhebungen.
ff) Sonstige: ____________________________
______, __ EURO (d) Kosten für Verkaufsagenten ______, __ EURO (e) Kosten sonstige Leistungen ______, __ EURO (f) Kosten für Versendung (2)
______, __ EURO (f) Kosten für Verpackung (2)(1) Die Einstellkosten können durch ein niedriges Anfangsangebot (Standard “1 EURO”)
reduziert werden. Dies erhöht jedoch bei wertvollen Gegenständen das Risiko, dass ein angemessener Preis nicht erzielt wird. (2) An den Versandkosten
wird oftmals gedreht: So wollen sich Anbieter geringer Einstellkosten, ggf. das Widerrufsrecht für Artikel (dann unter 40,-- EURO) durch
AGB-Ausschluss und andere Vorteile sichern. Zudem erscheint so dass Angebot oft als viel günstiger, da zum Teil bei Preisvergleicen die Versand- und Verpackungskosten nicht in die
Auswertung einbezogen werden. [
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Autor und (c) 2006: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel Erstellt 01.09.2006, zuletzt geändert am 11.03.2007 Literatur:
S. Rupp, Kaufen & verkaufen im Internet - eBay, Auktionen & Co, 2005
C. Uelzen / Th. Burmester, Internet-Auktionen bei eBay & Co, 2005
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