BGB-InfoV Anlage 1 (zu § 9) Muster für den Reisesicherungsschein *Navigationshilfe
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BGB-InfoV Anlage 1 (zu § 9) Gesetzliches Muster für den Sicherungsschein BGB-InfoV Anlage 2 (zu § 14 Abs. 1 und 3) Gesetzliches Muster für die Widerrufsbelehrung
BGB-InfoV Anlage 3 (zu § 14 Abs. 2 und 3) Gesetzliches Muster für die Rückgabebelehrung
Hinweis: Das LG Halle hat mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1 S. 28/05) die Anlage 2 der
BGB.-InfoV als fehlerhaft beanstandet. Es ist also auch bei Verwendung der amtlichen Muster die rechtliche Fehlerfreiheit ggf. nicht gewahrt. (C’t, 2006, H. 17, S. 184) BGB-InfoV Anlage 1 (zu § 9) Muster für den Sicherungsschein
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3008): (ggf. einsetzen Ordnungszeichen des Kundengeldabsicherers und des Reiseveranstalters)Sicherungsschein für Pauschalreisen
gemäß § 651k des Bürgerlichen Gesetzbuchs für ..................................... (einsetzen: Namen des Reisenden, die Wörter "den umseitig bezeichneten Reisenden"
oder die Nummer der Reisebestätigung) 1) (ggf. einsetzen: Geltungsdauer des Sicherungsscheins) 2) Der unten angegebene Kundengeldabsicherer stellt für
(einsetzen: die Wörter "für den umseitig bezeichneten Reiseveranstalter" oder: Namen und Anschrift des Reiseveranstalters) gegenüber dem Reisenden sicher, dass von ihm erstattet werden
1. der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und 2. notwendige
Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögens des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen. Die vorstehende Haftung
des Kundengeldabsicherers ist begrenzt. Er haftet für alle durch ihn in einem Jahr insgesamt zu erstattenden Beträge nur bis zu einem Betrag von 110 Mio. Euro. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden
ausreichen, so verringert sich der Erstattungsbetrag in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zu dem Höchstbetrag steht. Die Erstattung fälliger Beträge erfolgt erst nach Ablauf des Jahres (Angabe des
Zeitraums), in dem der Versicherungsfall eingetreten ist. 3) Bei Rückfragen wenden Sie sich an: (mindestens einsetzen: Namen, Anschrift und Telefonnummer der anzusprechenden Stelle; falls diese
nicht für die Schadensabwicklung zuständig ist, auch Namen, Anschrift und Telefonnummer der dafür zuständigen Stelle).
(einsetzen: Namen, ladungsfähige Anschrift des Kundengeldabsicherers)Kundengeldabsicherer ----- Amtliche Gestaltungshinweise: 1)
Diese Angaben können entfallen. In diesem Falle ist folgender Satz einzufügen: "Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer." 2)
Falls der Sicherungsschein befristet ist, muss die Frist mindestens den Zeitraum vom Vertragsschluss bis zur Beendigung der Reise umfassen. 3)
Dieser Absatz entfällt bei Kundengeldabsicherungen, bei denen die Haftungsbeschränkung nach § 651k Abs. 2 BGB nicht vereinbart wird. Navigationshilfe
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BGB-InfoV Anlage 1 (zu § 9) Gesetzliches Muster für den Sicherungsschein BGB-InfoV Anlage 2 (zu § 14 Abs. 1 und 3) Gesetzliches Muster für die Widerrufsbelehrung
BGB-InfoV Anlage 3 (zu § 14 Abs. 2 und 3) Gesetzliches Muster für die Rückgabebelehrung
Hinweis: Das LG Halle hat mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1 S. 28/05) die Anlage 2 der
BGB.-InfoV als fehlerhaft beanstandet. Es ist also auch bei Verwendung der amtlichen Muster die rechtliche Fehlerfreiheit ggf. nicht gewahrt. (C’t, 2006, H. 17, S. 184) Fundstelle:
www.auktion-und-recht.de Zur Rechtsprechung siehe die Seite: Urteile [ Zur Startseite ] [ Zum Seitenanfang ] Autor und (c) 2006: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de
, Kiel Zuletzt geändert am 21.08.2006 |