BGB-InfoV Anlage 3 (zu § 14 Abs. 2 und 3) Gesetzliches Muster für die Rückgabebelehrung *Navigationshilfe
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BGB-InfoV Anlage 1 (zu § 9) Gesetzliches Muster für den Sicherungsschein BGB-InfoV Anlage 2 (zu § 14 Abs. 1 und 3) Gesetzliches Muster für die Widerrufsbelehrung
BGB-InfoV Anlage 3 (zu § 14 Abs. 2 und 3) Gesetzliches Muster für die Rückgabebelehrung
Hinweis: Das LG Halle hat mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1 S. 28/05) die Anlage 2 der
BGB.-InfoV als fehlerhaft beanstandet. Es ist also auch bei Verwendung der amtlichen Muster die rechtliche Fehlerfreiheit ggf. nicht gewahrt. (C’t, 2006, H. 17, S. 184) BGB-InfoV Anlage 3 (zu § 14 Abs. 2 und 3) Gesetzliches Muster für die Rückgabebelehrung(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3011) Rückgabebelehrung / Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen) (1)
durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
(2) (3) (4) Rückgabefolgen Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)
herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Finanziertes Geschäft (5) (Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) (6) ---
Amtliche Gestaltungshinweise: (1) Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz "einem Monat". (2) Einsetzen:
Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Rückgabeadressaten. Zusätzlich können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seines Rücknahmeverlangens an
den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse. (3) Hier kann der Hinweis hinzugefügt werden:
"Die Rückgabe paketfähiger Ware kann auch an (einsetzen): Namen/Firma und Telefonnummer einer Versandstelle) erfolgen, die die Ware bei Ihnen abholt."
(4) Hier kann der Hinweis hinzugefügt werden:
(5) Der nachfolgende Hinweis für finanzierte Geschäfte kann entfallen, wenn ein verbundenes Geschäft nicht vorliegt:
"Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide
Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer
Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren
Darlehensgeber halten."
(6) Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Falle sind diese Angaben entweder durch die Wörter "Ende der Rückgabebelehrung" oder durch die Wörter
"Ihr(e) (einsetzen): Firma des Unternehmers)" zu ersetzen." Navigationshilfe
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Hinweis: Das LG Halle hat mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1 S. 28/05) die Anlage 2 der
BGB.-InfoV als fehlerhaft beanstandet. Es ist also auch bei Verwendung der amtlichen Muster die rechtliche Fehlerfreiheit ggf. nicht gewahrt. (C’t, 2006, H. 17, S. 184) Fundstelle:
www.auktion-und-recht.de Zur Rechtsprechung siehe die Seite: Urteile [ Zur Startseite ] [ Zum Seitenanfang ] Autor und (c) 2006: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de
, Kiel Zuletzt geändert am 21.08.2006 |