Falle Auslandsgeschäft
In der Praxis treten bestimmte Probleme gehäuft auf. Hier sollen die Schwierigkeiten angesprochen werden, die häufig
auftreten und von besonderer Bedeutung sind. Es ist ja schließlich besonders ärgerlich, wenn die Ware nicht geliefert wird; nach der Versendung kein Geld kommt oder wenn der Staatsanwalt oder
ermittelnden Zollbehörden plötzlich anklopfen.
Inhaltsübersicht
Ausführungen Auslandsüberweisungen („Western-Union-Trick“)
Falle 1 bei Auslandsbestellungen sind die Zahlungen via Western Union-Service oder vergleichbaren Diensten. Diese sind in Deutschland relativ unbekannt und nicht so weit
verbreitet. Insoweit wird der Verwendung des Services ein entsprechendes Misstrauen entgegen gebracht. Im Falle des Verkaufs durch einen unbekannt- anonymen eBay- Verkäufer mit Recht!
Wie funktioniert der genannte Zahlungsservice? Die Versendung des Betrags erfolgt so, dass allein durch die Angabe einer Kontrollnummer ein überwiesener Geldbetrag
abgehoben werden kann. Hat also ein Fremder (Hacker oder Phisher) einen vertrauenswürdigen Account übernommen, braucht er nur noch eine entsprechende
Zahlung zu vereinbaren. Der Käufer wartet dann vergeblich auf die Ware. Klagt er gegen den vermeintlichen Verkäufer, hat der tatsächlich mit dem Windgeschäfts nichts zu tun.
Praxis-Tipp: Finger weg von Bestellungen mit dubiosen Vorauszahlungen bei Auslandskäufen. Wenn Lastschrift nicht akzeptiert wird, versuchen Sie es mit einer
Zahlung durch den PayPal- Auslandsservice.
Mahnbescheide ausländischer RechteinhaberEin gerichtlicher Mahnbescheid wird nicht auf seine inhaltliche Richtigkeit überprüft.
Dennoch haftet ihm der Schein eines gerichtlichen Dokuments an. Dies wird mitunter genutzt, um Verkäufer von Musik-CDs oder anderen urheberrechtlich geschützten Werken
einzuschüchtern. Das Problem dabei ist, dass die Einschaltung eines Anwalts meist mehr kostet, als die Bezahlung der geforderten Beträge. Der eigene Anwalt kann zwar bei
unberechtigtem Mahnbescheid grundsätzlich nach deutschem Recht seine Kosten beim Gegner wieder holen: Wenn es dann bei dem Prozess oder der Vollstreckung der
Forderung Probleme gibt (Zustellanschrift unzutreffend, mangelnde Anerkennung der erwirkten Titel, etc.), dann muss der deutsche Mandant selbst die Zeche zahlen.
Rechts-Tipp: Lassen Sie sich als Betreffene(r) im ersten Gespräch bei einem Anwalt gleich über die Kosten beraten und bitten Sie um eine umgehende
Zusammenfassung der Besprechung auch zu diesem Punkt. Die Rechtslage ist für die Betroffenen derzeit alles andere als zufrieden stellend. Sie sollten als Mandant
zumindest die Kosten kennen, die auf Sie zukommen (können).
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Autor und (c) 2007: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel
Tabakverkauf, Markenfälschungen und der Zoll Wer trotz besonders niedrigem Preis, fehlender „Bandarole“ und Warnung bei eBay
Zigaretten kauft, muss mit saftiger Forderung des Zollfahndungsamts rechnen. (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 23.06.2004, 4 K 1162/04) Aber nicht nur bei Zigaretten
schlägt der Zoll zu: Gefälschte Markenartikel können durch Zoll-Beschlagnahme konfisziert werden. Das gilt regelmäßig dann, wenn Plagiate in größeren Mengen bzw. als
Neuware über die Grenze gehen. Bevorzugt werden dabei Markenkleidung und gefälschte Video- und Musik-CDs aus Fernost eingeschleust bzw. gefunden.
Für den Empfänger kann dies als Rechtsfolge von der Nachentrichtung des Zolltarifs, über zum Verlust der Ware (Zollbeschlagnahme) bis hin zur Anklage wegen Mittäterschaft in
einem Strafverfahren führen.
Praxis-Tipp: Bei einem Angebot einer großen Anzahlen von Markenartikeln und zugleich neuen Mitgliedern mit Standort des Verkäufers und / oder Standort der
Wahre im Ausland prüfen Sie erst und bestellen Sie ggf. sehr vorsichtig, d. h. in kleinen Mengen! Sind die ersten Stücke schnell da, können Sie die Artikel
untersuchen, ob wirklich Markenqualität geliefert wurde und wissen bis dahin vielleicht schon, ob der Original-Hersteller wirklich in dem genannten Land produzieren lässt.
Dass gefälschte Produkte an einem Rechtsmangel leiden ist juristisch nicht zweifelhaft. Bei professionellen Fälschern aus dem Ausland haben Sie aber tatsächlich kaum eine
Chance diesen geldwerten Anspruch wirksam geltend zu machen.
Verkauf Datenträgen, die keine EU-Ware sind
Zahlreiche Angebote bei Multi-Media- und Musik-CDs oder DVDs weisen Zusätze auf, wie „in Deutschland nicht erhältlich“, „nur im Ausland zu erwerben“ oder „Warenversand erfolgt
aus dem Ausland. Wenn Sie solche Trägermedien oder Einkäufe aus dem Laden im Urlaubsland nun über eBay wieder abstoßen wollen: Vorsicht, es droht eine
kostenpflichtige Abmahnung. Und das auch dann, wenn es sich nicht um eine Schwarz- oder Raubkopie handelt!Der Grund ist in dem Falle in § 17 UrhG zu finden:
§ 17 UrhG - Verbreitungsrecht |
(1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit
anzubieten oder in Verkehr zu bringen. (2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines
anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.
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Die in § 17 Abs. 2 UrhG formulierte „Erschöpfungslehre“ gilt im Grundsatz im gesamten
Recht des europäischen geistigen Eigentums. Sie besagt, dass eine legal innerhalb von EU oder EWR mit Zustimmung des Rechteinhabers verkaufte CD oder DVD weiter
veräußert werden kann. Der Berechtigte kann den weiteren Vertrieb nicht untersagen. Dies gilt aber nur für das spezielle Werkstück, also diese eine „körperliche“ CD oder DVD.
Zumindest nach deutschem und EU-Recht ist keine Erschöpfung gegeben. [ Zur Startseite ] [ Zum Seitenanfang ] Autor und (c) 2007: RA Siegfried Exner -
Kanzlei-Exner.de, Kiel zuletzt geändert am 11.01.2007 Literatur:
Betz, Joe
eBay - sicher kaufen und verkaufen. Einsteigen, sich schützen, Shop gründen. 2007, Markt + Technik
Urteile:
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 23.06.2004, 4 K 1162/04
- Wer trotz besonders niedrigem Preis, fehlender „Bandarole“ und Warnung bei eBay Zigaretten kauft, muss mit saftiger Forderung des Zollfahndungsamts rechnen.
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