Flohmarkt oder Online-Auktion?
Wer kauft wo und wo wollen Sie morgen hingehen? Die Online-Welt ist durch eine Facette reicher geworden, als die Sammelleidenschaft für
PEZ-Figuren zu einem neuen Internet- Auftritt führte: Einer Tauschbörse bzw. einem neuen und weltweiten Marktplatz für die sonst so schwer zu findenden Sammlerobjekte. Was als keiner Dienst für die
eigene Frau begann ist das wohl erfolgreichste New-Economy Modell des Internet geworden: eBay ®!
Inhaltsübersicht
Begriff und Abgrenzung Versteigerung / Online-Auktion Der Reiz der Online-Versteigerungen
Die Medien berichten zuweilen täglich über neue Funktionen des größten Auktionsanbieters eBay ®, unglaublichen Wachstums- und Umsatzzahlen, über Gefahren beim Verkauf über
eine Online-Versteigerung oder - und dies rückt meist viel stärker in den Vordergrund - die neuen Reichen oder erfolgreiche self-made Millionäre durch Online-Auktionen. Kein Wunder,
dass die meisten Anbieter nicht nur das Erbe der verstorbenen Tante oder die letzten Funde aus Speicher und Keller verhökern wollen. Meist geht es um mehr! Es geht um den Aufbau
eines ordentlichen Nebenverdienstes oder darum, ganz sein eigener Chef zu sein. Existenzgründung via Powerseller oder Betreiber einer eignen kleinen Auktionsplattform.
Das ist der Traum vieler Anbieter. Manchen genügt aber auch schlicht das “schnelle Geld” ....Die Käufer und Bieter hoffen eher auf Schnäppchen oder das seltene Fundstück, welches
für die heimische Sammlung selbst nach jahrelanger Suche auf anderem Wege nicht zu finden war. Oder mittlerweile auf einen ganz gewöhnlichen Kauf von Ersatzteilen: Weil der
Händler um die Ecke eben seine Miete und Bevorratung einkalkuliert muss, sind damit im Verhältnis seine Waren entsprechend teuerer.
Zwischen Angebot und Nachfrage entsteht so ein ganz neuer Marktpreis, abhängig von der angebotenen Ware, aber ebenso von Größe und der Teilnehmerzahl der Auktionsplattform.
Zudem fallen zum Teil Gebühren für die Einstellung der Artikel, Teilnahme (bei Dienstleistungen), oder besondere Gestaltung und Aufnahme in Rubriken an, die über den
Preis wieder hereinkommen sollen. All dies führt jedoch nicht dazu, dass Online-Auktionen rechtlich als Spiel und selbst so genannte umgekehrte Auktionen nicht als Glücksspiele betrachtet werden. Regelmäßig “spielen” die entsprechenden Anreize des Spieltriebs (so genannte aleatorische Reize) eine untergeordnete Rolle. Lokaler Flohmarkt oder weltweite AuktionAufgrund der Zielsetzungen suchen sich die Anbieter und potentiellen Bieter zuweieln recht
unterschiedliche Plattformen zum Verkauf: Wem mehr am Schwätzchen mit dem Kunden liegt, der wird weiter den lokalen Flohmarkt aufsuchen. Dort findet er ein Gesicht, dass er
vielleicht schon aus der Nachbarschaft kennt. Kaffe und Kuchen kann man neben Online-Auktionen, sprich: neben dem PC, auch konsumieren. Das Schwätzchen wird sich
aber auf einen Chat bei “Rückfragen an denVerkäufer” beschränken. (Oder auf einige Worte mit den Kindern, die lieber am Rechner online oder offline spielen wollen.) Vorteile die Online-Auktionen demgegenüber bieten sind:
o bequeme Erreichbarkeit von “zu Hause” o mögliche Markttransparenz durch online- Preisvergleiche o Umfassendes Warenangebot an Neu- und Gebrauchtwaren
o geringere Gefahr des “der Nachbar hat es auch schon” o kein Benzin, keine Parkgebühren oder Parkplatzprobleme ... und die Onlinekosten fallen ja immer weiter (!)
o Einbindung in häusliche Abläufe räumlich möglich o Kein “Zeitverlust”, denn es geht gleich zu Hause weiter o der Spielfaktor, “krieg ich, krieg ich`s nicht”
(Also doch ein bisschen aleatorische Reize) o der Spaß am neuen Medium
Dabei können - je nach Wunsch ganz unterschiedliche Auktionsplattformen die Wünsche der Suchenden gut oder besser bedienen: Kleine Auktionen bieten auch bis Ablauf der
Auktionszeit zuweilen Schnäppchen - große ein umfassenderes Warenangebot. Spezielle Schmuckauktionen bieten ausgefallener Stücke, als kleine und allgemeine Kostenlos-
Auktionen. Kostenlos- Versteigerungen können aber bei Kleinartikel oft besser punkten, als Großanbieter, usw.
Praxis-Tipp: Die Suche nach geeigneten Online-Versteigerern aus Anbieter oder Bietersicht kann manchmal Bares sparen oder endlich das Gesuchte finden lassen.
Chancen und GefahrenIn den vorgestellten Vorteilen liegt natürlich die Chance billig und schnell zu einem
bestimmten Gegenstand oder einer Dienstleistung zu kommen. Doch wie steht es mit den Gefahren? ... Gefahren von Internet-Versteigerungen
sind insbesondere:
o Betrüger, die sich die Anonymität des Internet zunutze machen o Teilnehmer- Passworte oder Einzugsermächtigungen werden missbraucht o Vorleistungspflicht der Käufer
o Mangelnde Transparenz über die Gewerblichkeit oder Privat-Angebote und die daraus resultierenden Widerrufsrechte, Gewährleistung, etc.
o ggf. lange Wartezeit bei schlecht organisierten Verkäufern o Schwierigkeiten eigene Rechte wirklich durchsetzen zu können o Plagiate und Markenrechtsverletzungen bei und durch die Ware
können Wert / Wiederverkäuflichkeit behindern o Abmahnungen machen den Verkauf schwer, ... denn wer kennt schon alle Marken, Namensrecht, Designrechte, ...
o Versandkosten und Schäden bei Versand o Artikelbeschreibungen und Bilder entsprechen nicht der Wahrheit o die Ware kommt bei Auslandskäufen nicht durch den Zoll
Am Ende überwiegen in der Regel jedoch die Vorteile: Millionenfache Geschäfte und entsprechende Zahlungen laufen reibungslos ab. Denn auch in der anonymeren Online-Welt
grasen meist nur einige schwarze Schafe. Die Auktionsanbieter haben durch ein System von Bewertungen
ein Instrument der Selbsthilfe geschaffen. In schlimmeren Einzelfällen
hilft dagegen nur anwaltlcher Rat, zuweilen auch nur noch die Verständigung der Polizei bzw. des Staatsanwalts. In der Regel hilft Umsicht und [ Zur Startseite ] [ Zum Seitenanfang ]
Autor und (c) 2006: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel Zuletzt geändert am 07.02.2006 Literatur:
F Koch, Internet-Recht, 2005 S. Rupp, Kaufen & verkaufen im Internet - ebay, Auktionen & Co, 2005
C. Uelzen / Th. Burmester, Internet-Auktionen bei eBay & Co, 2005
Urteile:
Bundesgerichtshof (BGH), Urteil v. 13.11.2003, Az. I ZR 40/01
- Umgekehrte Versteigerung im Internet verstößt nicht gegen Gesetz gegen unlauteren Wettberwerb (... denn es sind keine Glücksspiele).Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 07.11.2001, VIII ZR 13/01 -
Abschluß und Wirksamkeit eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion. (Internet- Versteigerung ist kein “Spiel”)
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