Juristische Abkürzungen
Um das Recht der Auktionen und Online-Auktionen zu verstehen, bedarf es einer kurzen Erklärung juristische Abkürzungen. Wenn in den Texten also Küzel auftauchen, sollten sie hier erklärt werden.
Für viele ist das Lesen technischer Dokumente zum Internet nicht mehr schwer. Die juristische Fachsprache verursacht dagegen meist erhebliche Probleme, ist dem juristischen Laien doch die
dahinter stehende Bedeutung der Begriffsabgrenzung, der juristischen Methoden, der Komplexität der gesetzlichen Regelungen und der Beweis- und Durchsetzungsfunktion nicht
immer einsichtig. Es sei aber auch erwähnt, dass es die Aufgabe des Gesetzgebers, Richter und Anwälte ist, diese Fachsprache zu übersetzen und praktische Entscheidungen herbeizuführen.
§ - Paragrapha. A. - anderer Ansicht
a. a. O. - am angegebenen Ort ABl. - Amtsblatt Abs. - Absatz (in der Regel: Absatz eines Paragrafen) AG - 1.) Amtsgericht; 2.) Arbeitgeber
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen (mehr Infos unter www.AGB-Recht.de
)AGBG - Gesetz zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen
aufgehoben seit 1.1.2002 und die Regelungen mit diesem Tag wieder in das BGB (s. dort) integriert. Alt. - Alternative
Art. - Artikel (Verträge und Gesetzbücher werden gewöhnlich in “§” oder Artikel unterteilt) Az. - Aktenzeichen BAG - Bundesarbeitsgericht BDSG - Bundesdatenschutzgesetz
BGB - Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. I - (deutsches) Bundesgesetzblatt, nationales Recht (c) 2006 Kanzlei Exner, Kiel
BGH - Bundesgerichtshof BT-Drs. Bundestagsdrucksache BVerfG - Bundesverfassungsgericht BVerwG - Bundeverwaltungsgericht bzw. - beziehungsweise d. h. - das heißt
E - Entscheidung; Entwurf EG - Europäische Gemeinschaft EU - Europäische Union EuGH - Europäischer Gerichtshof (s. Links) evtl. - eventuell f. - folgend ff.- folgende
GG - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ggf. - gegebenenfalls (c) 2006 Kanzlei Exner, Kiel
HGB - Handelsgesetzbuchh. M. - herrschende Meinung i. d. F. - in der Fassung i. d. R. - in der Regel i. e. S.- im engeren Sinne i. S. - im Sinne i. V. m. - in Verbindung mit
insb. - insbesondere (c) 2006 Kanzlei Exner, Kiel LG - Landgerichtm. Änd. - mit Änderung(en)
m. Anm. - mit Anmerkung m. w. N. - mit weiteren Nachweisen n. rkr. - nicht rechtskräftig Nr. - Nummer OLG - Oberlandesgericht RL - Richtlinie (EU-Rechtsquelle) Rn. - Randnummer s. - siehe
S. - Seite s.o.- siehe oben StGB - Strafgesetzbuch (StGB) StPO - Strafprozessordnung (c) 2006 Kanzlei Exner, Kiel
TDG - Teledienstegesetzu. a. - unter anderem u. U. - unter Umständen UrhG - Urhebergesetz Urt. - Urteil (Zu zitieren mit Gericht, Datum und Aktenzeichen) UWG - Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
vgl. - vergleiche VO - Verordnung (EU-Rechtsquelle) z.-B. - zum Beispiel z. T.- zum Teil Ziff. - Ziffer (Kleine Einteilung von Gesetzen oder Verträgen) |