Besteuerung von Kleinunternehmen
Gerade aus der Sammlung einen kleinen Betrieb gegründet? Eine zündende Idee gehabt und mittels Existenzgründung einen eBay-Shop
aufgezogen? Oder auf der Suche nach einer selbständigen Tätigkeit? Egal wie, um eines kommt man nicht herum: Die Beachtung des Steuerrechts. Hier werden einige Regeln für Kleinunternehmer aufgezeigt.
Denn nicht immer müssen die Steuern zahlen und können so das erste verdiente Geld in den Betrieb investieren.
Inhaltsübersicht
Ausführungen
Was bedeutet Kleinunternehmer?Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr nicht mehr als 17.500,- EUR Umsatz erzielt hat und
im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000,- EUR umsetzen wird. Die Regelungen zur Besteuerung des Kleinunternehmers betreffen die Umsatzsteuer. Nach § 19 Abs. 1 UStG
kann der Kleinunternehmer auf die Umsatzsteuerpflicht verzichten. Er darf dann auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Es dürfen auch keine Vorsteuern als Abzüge geltend gemacht werden.
Um eine „professionelle“ Rechnung zu schreiben, oder vom Vorsteuerabzug zu profitieren, kann nach § 19 Abs. 2 UStG auch eine normale Besteuerung gewählt werden. In der
Regel lohnt sich eine freiwillige Besteuerung nicht: Da die Artikel regelmäßig bei Auktionen teurer ver- als eingekauft werden sollen, ist an das Finanzamt meist eine höhere
Umsatzsteuer zu zahlen, als Vorsteuern abgezogen werden können.
Grundsätze der UnternehmenssteuerDer Regelsteuersatz beträgt seit 01.01.2007 19%. Für Gegenstände des alltäglichen
Bedarfs gibt es Sonderregeln. Bezahlt werden soll die Steuer grundsätzlich vom Endverbraucher.
Rechts-Tipp: Werden nur einheitliche Endpreise angegeben, dann sind dies Bruttopreise. Es kann nicht nachträglich die Umsatzsteuer auf den angegeben
Preis drauf geschlagen werden. Das ist zum Jahreswechsel 2007 besonders misslich: Wer bis dahin 16% in seine Preise einkalkuliert hat, der muss dann 19% abführen. Urteil: AG Recklinghausen - Preisangaben bei eBay sind grundsätzlich Bruttopreise (d. h. USt ist bereits enthalten).
Die Voranmeldung der Umsatzsteuer erfolgt monatlich zum 10. des Folgemonats. Mit der Voranmeldung ist die Zahlung auch schon fällig, auch wenn das Geld noch nicht von den Kunden eingegangen ist.
Praxis-Tipp: Bei der Existenzgründung ist darauf zu achten, dass genügend Geld in der Kasse ist. Die Gründungsberater sprechen vom Liquiditätsbedarf.
Unternehmer müssen grundsätzlich die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Kleinunternehmer, die von der Möglichkeit die Befreiung nach § 19 Abs. 1 UStG nutzen, dürfen dies nicht. [ Zur Startseite ] [ Zum Seitenanfang ]
Autor und (c) 2006: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel Befreiung der Kleinunternehmer
Für die Befreiung gemäß § 19 Abs. 1 UStG ist beim Finanzamt ein entsprechender Antrag
einzureichen. Die Formulare sind in der Regel vor Ort bei den Finanzbeamten erhältlich.
Rechts-Tipp: Wird die Umsatzsteuer fälschlicher Weise doch ausgewiesen, so muss diese auch an das Finanzamt abgeführt werden. Verschenken Sie kein Geld!
Besonderer Vorteil der Befreiung ist auch, dass die monatlichen Vorsteueranmeldungen wegfallen. So können Sie sich auf das eigentliche Geschäft konzentrieren.
Praxis-Tipp: Bei hohen Anfangsinvestitionen (Shop-Design, Warenbestand, etc.) kann der Vorsteuerabzug sich rechnen. Ebenfalls, wenn stark schwankende
Jahreseinnahmen zu erwarten sind. Planen Sie entsprechend oder können Sie solche Entwicklungen absehen, dann sollten Sie auf jeden Fall Gründungs- und oder Steuerberater aussuchen.
Ein Wort zur Differenzbesteuerung Für Verkaufsagenten hat sich eine weitere Möglichkeit des Umsatzsteuerrechts als
vorteilhaft erwiesen: Die Differenzbesteuerung. Diese stellt einen Sonderfall im Umsatzsteuerecht dar. Voraussetzung ist, dass die Ware von privat in Kommission
genommen oder gekauft wird. Der Verkaufsagent kann und muss für die Differenzbesteuerung nun in seine Rechnung aufnehmen: „Kein Ausweis der
Mehrwertsteuer gemäß Differenzbesteuerung ( § 25 a UStG )“. Ein Vorsteuerabzug ist nicht zulässig, der gewerbliche Wiederverkäufer muss aber auch nicht den vollen
Umsatzsteuersatz zahlen. Besteuert wird dann nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufswert der Ware.
Praxis-Tipp: Von eigenen Geschäften darf der Verkaufsagent weiter Vorsteuer absetzen. Es ist auf eine sauber getrennte Buchführung und Mitteilung an das Finanzamt zu achten.
[ Zur Startseite ] [ Zum Seitenanfang ]
Autor und (c) 2006: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel zuletzt geändert am 29.12.2006 Literatur:
F Koch, Internet-Recht, 2005 M. Zemisch, Einfach selbständig machen mit eBay, 2006
Urteile:
AG Recklinghausen, Urteil v. 21.12.2004, 13 C 517/04
- Preisangaben bei eBay sind grundsätzlich Bruttopreise (d. h. USt ist bereits enthalten).
Links:
|