Leitfaden: Luxusuhren bei Online-Auktionen ersteigern Luxusuhren sind eine Wertanlage, Schmuck und zuweilen Gebrauchsgegenstand. Wer eine solche Damen oder Herrenuhr als Wertanlage erworben hat, will sie regelmäßig
gewinnbringend verkaufen. Große Online-Auktionshäuser bieten hierfür mittlerweile eine hinreichende Plattform an. Sie eigenen sich besonders aufgrund der akzeptablen Verkaufs- bzw. Vermittlungsgebühren.
Gleichzeitig haben zahlreiche Fälscher und Diebe das Feld der Uhrenverkäufe über eBay, Amazon oder andere Plattformen entdeckt. Die folgende Darstellung soll Käufern und Verkäufern die wichtigsten Hinweise
geben.
 Inhaltsübersicht
Ausführungen
Qualität, Marken, Preise Luxusuhren sind aufgrund ihres Designs und Verarbeitung besonders wertvoll. Zudem
werden oft die erlesensten Materialien (Platin, Edelsteine) ein- oder verarbeitet. Anders als reine Schmuckgegenstände besitzen Uhren eine zusätzliche Funktionalität. Sicherlich tritt
diese in den Hintergrund. Dennoch stellt die damit einhergehende Technik besonders hohe Ansprüche an den Hersteller. Im Ergebnis sind Markenuhren meist wertbeständig und eine durchaus stabile Geldanlage.
Praxis-Tipp: Achten Sie auf ein angemessenes Erstgebot. Liegt die Preisvorstellung des Verkäufers verdächtig niedrig, so ist die Gefahr groß, dass ein
Plagiat oder Hehlerware verkauft werden soll.
Was auf dem Uhrenmarkt erhältlich ist oder zu welchen Preisen ein Wunschchronograph erworben werden kann, ist bei lokalen Uhrenhändlern oder online in Erfahrung zu bringen. Liste bekannter Markenuhrenhersteller Als kleine Hilfe hier eine kurze und sicherlich nicht annähernd vollständige Liste bekannter Markenhersteller für hochwertige Uhren:
www.audemarspiguet.com www.breitling.com www.bulgari.com www.bosse-herwig.de www.chronoswiss.de www.edox-gmbh.de www.erhard-junghans.de www.erwin-sattler.de www.glashuette.de www.girard-perregaux.com www.ingersolluhren.com www.louisvitton.com www.milus.com www.omega.ch www.rolex.com www.tagheuer.com
Anhand dieser Liste lassen sich Preise der angebotenen Uhren prüfen. Erscheinen das
Anfangsgebot und die genannten Preise allzu unrealistisch, sollte man sehr vorsichtig vorgehen.
Marken- und Produktpiraterie Gerade wertvolle Uhren werden nachgeahmt. Durch die Verwendung schlechterer Materialien, Uhrwerke und schlicht zweitklassige Verarbeitung können erheblich billigere
Modelle hergestellt werden. Diese können zumindest äußerlich nur von Kennern als Fälschungen entdeckt werden. Die Online-Artikelfotos sind jedenfalls nicht für eine entsprechende Prüfung geeignet.
Praxis-Tipp: Lassen Sie sich Kaufbeleg und / oder Zertifikat schon vorab kopieren. Die Original-Dokumente sollten mit dem Kauf an Sie übergeben werden.
Eine gefälschte Uhr (Plagiat) ist mit einem Mangel behaftet. Der Käufer kann ggf. auch Schadensersatz verlangen oder vom Kauf zurücktreten.
Rechts-Tipp: Achten Sie auf Verkäufer, die plötzlich mehrere wertvolle Uhren anbieten! Auch wenn vorher zahlreiche (preiswerte) Uhren verkauft wurden und gute
Bewertungen eingesammelt wurden. Ihre Rechte nützen nichts, wenn der Verkäufer „Geld einsammelt und türmt“. Eine Anzeige wegen Betrug kann ggf. den Täter
ermitteln und ein Anwalt des Vertrauens Akteneinsicht erhalten. Die Investition ist aber meist gleichwohl verloren.
Diebesgut und Hehlerware Bei Schnäppchen können die Uhren durchaus echt sein. Dennoch reicht der Nachweis der Echtheit nicht aus, um ein sicheres Geschäft zu tätigen: An abhanden gekommenen
Gegenständen kann grundsätzlich Eigentum nicht erworben werden, auch nicht „gutgläubig“. Abhanden gekommen sind Gegenstände einem rechtmäßigen Eigentümer,
wenn der ohne oder gegen seinen Willen den Besitz verloren hat. Das ist beim Verlieren und erst recht bei einem Diebstahl der Fall. Und Luxusuhren sind häufig das Ziel von gerissenen Dieben und Räubern …
Praxis-Tipp: Lassen Sie sich auch hier Kaufbeleg und / oder Zertifikat schon vorab kopieren. Die Original-Dokumente sollten mit dem Kauf an Sie übergeben werden.
Praxis-Fall: Gestohlene Edeluhren bei Online-Auktionen
Die Polizei hat ein Hehler-Duo gefasst, die über Internet-Versteigerungen vertickerten. 517 der Edel-Uhren wurden sicher gestellt. Der Gesamtwert der
Armbanduhren ca. 1 Mio Euro! Die Uhren sollen aus Einbrüchen und Diebstählen in München, Offenbach, Schifferstadt, Dortmund und Amsterdam stammen. Die
Besitzer werden nun von der Polizei gebeten, sich zu melden. Die über eBay handelnden Täter haben u. a. 2005 auch unter dem Namen eines renommierten
norddeutschen Auktionshauses die Ware weit unter Wert verkauft. Die Uhren können unter
www.polizei.hamburg.de angesehen werden. Nach einer Meldung der
Morgenpost (Hambrug) vom 16.08.2007 (S. 10) Mehr zu den Themen: Kauf von gestohlener Ware als
Rechtsmangel, Betrug (hier am Käufer)
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Autor und (c) 2007: Rechtsanwalt Siegfried Exner -
Kanzlei-Exner.de, Kiel
zuletzt geändert am 18.09.2007 Siehe auch:
Diebesgut - An gestohlenen Sachen kann der Verkäufer nicht wirksam Eigentum verschaffen.
[ mehr hierzu
]Gefälschte Produkte - Nachahmungen, Repliken, Imitate von Luxusuhren, Markenkleidung und anderen Artikeln [ mehr hierzu
]
Literatur:
Baumbach / Hopt, Handelsgesetzbuch, 32. Aufl. 2006 Betz, Joe, eBay – Sicher kaufen und verkaufen, 2007
Urteile:
Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 19.04.2007 – I ZR 35/04 - Internet-Auktionen II - Bundesgerichtshof bestätigt auf Klage der Uhrenherstellers ROLEX die Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen. Außer der Pressemitteilung mit:
umfangreichen Auszügen aus der Urteilsbegründung (Leitsätze des Gerichts; Sachverhalt; Begründung; Zurückverweisung)
Links:
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