Medienspiegel zum Thema ”Auktion-und-Recht” 
Auf dieser Seite werden interessante Neuigkeiten zum Thema der Internet-Auktionen und dem einschlägigen Online-Recht dargestellt. Da nicht nur Presse berücksichtigt werden soll, erfolgt dies
nicht in der Form des traditionellen “Pressespiegels” sondern unter der Überschrift “Medienspiegel”.Fundstelle: www.Auktion-und-Recht.de [
Urteilssammlung auf dieser Internet-Seite
]
Aktuelle Medien-Meldungen zum Recht der Internet-Versteigerungen Zum Weiterverkauf von Dauerkarten der Fußballbundesliga - LG Mainz fällte Fehlurteil Bisherige Fans und Inhaber von Dauerkarten können von einem Fußballverein (Deutsche Bundesliga) vom künftigen Bezug von Dauerkarten ausgeschlossen werden.
Dies soll zumindest nach einer schwer nachvollziehbaren Entscheidung des LG Mainz- Urteil vom 20.06.2007, Az. 3 S 220/06 - dann gelten, wenn entgegen den Allgemeinen
Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins die Dauerkarte bei eBay versteigert wurde. Das Gericht ist der Auffassung, die Sicherheitsinteressen des Vereins
überwiegen dann das Interesse des Dauerkarteninhabers an dieser Vertriebsform. (Mit Anmerkung Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel) Weiterlesen >>
BGH: Gut sichtbare Preisangaben/Endpreise im Internetversandhandel sind Pflicht
Da Versandkosten und Preisangaben immer wieder zu den Streitthemen im Online-Geschäft gehören, ist auf die Veröffentlichung des Urteilstextes einer
BGH-Entscheidung hinzuweisen: Der Text des Urteils steht nun im Volltext unter
JurPC Web-Dok. 23/2008, Abs. 1 - 34 zum Abruf. Zusammenfassend müssen
Versandhändler darauf achten, dass Angaben gemacht werden zu Endpreis der Ware, Umsatzsteuer ausgewiesen wird und ob zusätzliche Liefer- und Versandkosten
anfallen. Diese Angaben müssen der Form nach in Angebot bzw. Werbung eindeutig zuzuordnen, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Es
heißt es in der zu der Entscheidung veröffentlichten Pressemitteilung,
Weiterlesen >> Kammergericht Berlin: Falsche Belehrung über Widerrufsfolgen (Wertersatzpflicht) kann im Einzelfall unerheblich sein KG Berlin (Beschluss vom 09.11.2007, Az. 5 W 304/07) - Das KAmmergericht hatte zu den Anforderungen an eine Widerrufsfolgenbelehrung und Allgemeine
Geschäftsbedingungen zu entscheiden. Der ergangene Beschluss betraf Geschäfte im Fernabsatz, also Angebote eines Unternehmers von Waren im Internet an Verbraucher.
Da der Abgemahnte und später verklagte Konkurrent nur unzureichend die Haftung für die Ingebrauchnahme beswchrieben hatte, verlangte ein Wettbewerber Unterlassung
bzw. spätestens bei Übersendung der Widerrufsbelehrung gesetzeskonforme Unterrichtung der Kunden. Weiterlesen >> Weitere Links zum Thema im Blog: AGB-Recht
, Abmahnungen,
Online-Auktionen, Urteile, Verbraucherschutz, Wettbewerbsrecht
, Widerrufsrecht, eCommerce
BMJ: Neufassung der Musterbelehrungen zum Widerruf angekündigt
Die Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung – BGB-InfoV) wird erneuert. [...]
Von Gerichten werden die Musterbelehrungen zum Teil als nicht mehr von der Verordnungsermächtigung in Artikel 245 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuche (EGBGB) gedeckt angesehen. Die Muster genügten nicht in allen erfassten Fällen den Anforderungen des BGB. Andere Gerichte haben sich auf den
Text der Verordnung BGB-InfoV gestützt, die ausdrücklich anordne, dass die Muster den Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) genüge. Vor diesem
Hintergrund kam es in letzter Zeit verstärkt zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen bei Fernabsatzgeschäften gekommen. Bei den betroffenen Wirtschaftskreisen hat die
unklare Rechtslage und auseinandergehende Rechtsprechung zur Verunsicherung geführt. Diese Rechtsunsicherheit soll durch das BMJ beseitigt werden. Laut
Pressemitteilung des BMJ geht die Bundesregierung davon gleichwohl davon aus, dass die Musterbelehrung den richtig verstandenen gesetzlichen Vorgaben genüge. Es ist
daher eine Klarstellung der Muster beabsichtigt. Nach einer aktuellen Meldung von Jur-Blog.de
vom 3. Dezember mit Link zur Stellungnahme des BMJ [ PDF ]
Wie bei Monopoly: Landeshauptstadt Kiel hat die aktivste eBay-Nutzer-Straße
Auszug [...]”Die 118 in der Kieler Sternstraße ansässigen eBay-Mitglieder haben von Mai bis September dieses Jahres 1.552 Artikel auf eBay ge- oder verkauft – absolute
Spitze. Insgesamt liegen drei der 10 aktivsten eBay-Straßen Deutschlands im hohen Norden, das heißt in Schleswig-Holstein und Hamburg (Plätze 1, 2 und 9), wobei sich
die eBay-Mitglieder in der Kieler Sternstraße mit durchschnittlich 13 Transaktionen pro „eBay-Kopf“ hervortun. Im Westen finden sich vier der aktivsten eBay-Straßen (Plätze
5, 6, 8, 10), drei davon allein in Nordrhein-Westfalen. Im Süden schafften es drei Straßen auf vordere Plätze (3, 4 und 7). [...] Nach einer
Meldung von Markenpost
.de vom 26.11.2007 Widerrufsbelehrung nicht als Grafikdatei Wahrscheinlich droht bald wieder eine neue Abmahnwelle. Diese würde nicht nur in ebay, sondern alle Auktionsplattformen treffen. Zudem auch zahlreiche Online-Shops:
Nach einem Urteil des OLG Frankfurt soll nämlich die Einbindung der Widerrufsbelehrung als Bilddatei nicht erlaubt sein. Der aktuelle Abmahn-Warner.de empfiehlt deshalb die Widerrufsbelehrung und andere
vorgeschriebene Informationen aus Sicherheitsgründen nach den gleichen Regeln wie das Impressum (Anbieterkennzeichnung) zu behandeln. Diese Angaben sollen daher
gut leserlich, (zumindest auch) als reinen Text, in ausreichender Größe, ohne Scrollkasten, ohne Rahmen, ohne Java oder Sonstigem zu erstellen. Vor allen Dingen
sollte auch die E-Mmail-Adresse nicht als Bilddatei oder ähnlichem eingebunden werden. Nach einer Meldung von Abmahn-Warner.de vom 19.11.2007
Anm. RA Exner: Die Problematik ist, dass so die Texte auch wieder von Robotern
ausgewertet werden können. Wenn die Ergebnisse dann für die Versendung von SPAM, Werbe-Anrufen, etc. verwendet werden, bleibt den Betreibern nur noch die
Verwendung komplexer Tools. So kann z. B. in Typo 3 (V4) die Hinterlegung von E-Mails so verschlüsselt erfolgen, dass einfache Auslesung durch Roboter nicht
möglich ist. Bei einem Besucher soll dagegen die Mailfunktion gleichwohl ungehindert funktionieren.Mehr zum Thema Abmahnungen, Strafbewehrte Unterlassungserklärung
und Abmahnkosten Junger Fischhändler aus Kiel wegen falschem Kaviar bei eBay verurteilt
Das Landgericht Kiel hat einen 26-jährigen Fischhändler zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr verurteilt: Wegen des Verkaufs von falschem Beluga-Kaviar in 254 Fällen über Online-Auktionen bei eBay wurde der Kieler verurteilt. Er hatte die Produkte für 18
bzw 60 Euro von einem hessischen Händler erworben und für 15,40 bis 299,- EUR über eBay verkauft. [nach einer Meldung der KN vom 16.11.07]
Wegen Kauf zum Schnäppchen-Preis doch kein Hehler
Das LG Karlsruhe stellte nunmehr einen Spruch des AG Pforzheim klar. Dieses hatte wegen Kauf zu einem niedrigen Preis Hehlerei angenommen. Das LG stellte nunmehr
klar: Nur wer vorsätzlich gestohlene Ware kauft, ist Hehler. Im vorliegenden Fall hatte der Beschludigte eine Navigationsgerät zu 670,- EUR erworbe. Dies kostete im Handel
regulär 2.137,- EUR. Das AG Pforzheim hatte darin Hehlerei gesehen und eine Geldstrafe von 1.200,- EUR verhangen. Diese unseelige Rechtsprechung ist nun mit der
Urteilsaufhebung durch das LG Karlsruhe vom Tisch. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte die Aufhebung des Urteils verlangt.
Nach einer Meldung der Kieler Nachrichten vom 29.09.2007, S. 14 Handwerker-Auktion zum Schnäppchen Bei den Handwerker-Auktionen my-hammer, quotatis, blauarbeit, jobdoo, undertool
oder profis.de können Handwerker und Dienstleistungen versteigert oder erworben werden.. Test weis auf einige signifikante Unterschiede hin: Bei jobdoo ist der Auftrag
bindend. My-hammer.de verfährt ähnlich. Der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag. In beiden Fällen bleiben grundsätzlich 14 Tage zur Annahme des Angebots. Bei
undertool.de gibt es nur drei Tage Zeit. Test hält folgende Tipps bereit: (1) Auftrag möglichst genau beschreiben. (2) Profis bevorzugen. Arbeitet ein Handwerker
gewerblich, gilt die gesetzliche Gewährleistung und entsprechende Verjährungszeiten. (3) Arbeit nur gegen Rechnung vergeben (4) Kosten fixieren (5) Startpreis nicht zu
niedrig ansetzen (6) Prüfen Sie das Bewertungsprofil des Handwerkers. Positive Bewertungen deuten Zuverlässigkeit an. Das ist ein Vorteil, aber keine Garantie für gute
Arbeit. Bedenken Sie: Die Bewertungen stammen von anderen Auftraggebern. Das sind meist Laien. Laien können die handwerkliche Qualität der Arbeit nur selten objektiv beurteilen. Nach einer Meldung von Stiftung Warentest – gefunden am 24.09.2007
Abmahn-Anwalt drohen 6 Monate Haft! Ein Berliner Gericht verurteilte einen für Abmahnungen bekannten Münchener Anwalt
zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Auf eine Bestätigungsmail für einen E-Mail-Newsletter der Berliner "tageszeitung" (taz) hatte der Anwalt mit einer
Abmahnung reagiert, Kosten dafür über 600,oo EURO! Er habe eine solche nicht bestellt. Sodann erwirkte er eine einstweilige Verfügung gegen die „taz“. Der Streit
eskalierte weiter, als der Anwalt einen Pfändungsbeschluss für die Domain (www.taz.de) erwirkte. Zudem soll er auf seiner eigenen Web-Seite die Versteigerung
der "taz"-Domain angeboten haben. Die taz will dagegen bezahlt haben und so wurde bei dem Anwalt wegen einer Anzeige der taz dann eine Durchsuchung durchgeführt.
Dabei wurden offenbar Zahlungsnachweise gefunden. Wegen der Ergebnisse der Verhandlung und einer Vorverurteilung aus dem Jahr 2000 ordnete die Richterin 6 Monate Haft ohne Bewährung an. Nach einer
Meldung von SPIEGEL ONLINE - 12. September 2007 Anm. Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
: Das so genannte double-opt-in Verfahren
bei Newslettern ist „sate of the art“. Nun kann es aber gut sein, dass ein Dritter zur Belästigung des Anwalts dessen Daten in die Newsletter- Anforderung eingegeben hat.
Dies geschieht auch häufig. Da es sich um Standardfälle handelt, wundert schon die Kostennote in Höhe von angeblich 663,71 Euro. Angesichts der
Missbrauchsmöglichkeiten durch Dritte ein wohl zu hoch gegriffener Betrag. Das es weiterhin im Ergebnis wegen solcher Beträge aber zu eine Pfändung einer
Domain kommt, ist wohl als ungewöhnlich zu betrachten. Noch schlimmer, dass Anwaltsversehen, eine geleistete Zahlung nach Vorhalt nicht gefunden zu haben und die Vollstreckung fortdauern zu lassen.
Für den Anwalt und das Vertrauensverhältnis zu den übrigen Mandanten schädlich die folgenden Durchsuchungen. In jedem Fall kann wohl auch noch ein zivilrechtliches Nachspiel erfolgen: Nach § 945
ZPO kann eine unberechtigte einstweilige Verfügung Ansprüche auf Schadensersatz auslösen. Das weitere Verfahren ist also mit Spannung zu betrachten. Mehr zum Thema Abmahnungen, Strafbewehrte Unterlassungserklärung und Abmahnkosten. Kieler Polizei erwischt Dieb über Online-Versteigerungen Der Kieler Polizei gelang Ende August die Festnahme eines Diebes. Nachdem ein Dieb
Beute aus einem Zoofachgeschäft in Kronshagen über eine Internet-Auktion bei eBay losschlagen wollte, wurde er von der Polizei gestellt. Bei einer Durchsuchung in
Hassee stellten die Kieler Ermittler weiteres Diebesgut sicher. Unter den ca. 200 Gegenständen befanden sich Handy über Bekleidung bis zum Bürobedarf ein buntes
Warensortiment im Wert von mehreren tausend Euro. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel wurde der Verdächtige in Haft genommen. Der angebliche
Täter soll bereits vorher wegen gleicher Delikte in Haft gewesen sein. Nach einer Meldung der Kieler Nachrichten vom 07.09.2007, S. 28
LG Krefeld: Abmahnung und Unterlassung, wenn Überführungskosten bei Werbung für ein Auto im Internet fehlen
LG Krefeld, Urteil vom 04.09.2007, Az. 12 O 12/07 - Das LG Krefeld hatte über Unterlassungsansprüche eines Wettbwerbsvereins zu entscheiden. Dieser verlangte für
einen Autoverkauf über Internet bei den Preisangaben gem. § 1PreisAngV; §§ 4, 8 UWG eine Entsprechende Angabe hinsichtlich der anfallenden Überführungskosten.
Diese waren von einem Anbieter eines Autocenters in Holland nicht benannt worden. Das Gericht ist dem Antrag in zweiter Instanz gefolgt. Mit der Veröffentlichung des
Urteils droht der Autobranche ggf. eine erneute Abmahnwelle, schließlich wird die konkrete Benennung der Überführungskosten von der Entfernung abhängig gemacht. Anm. und Urteil
01. Apr. 2008 - RA Exner auf www.jur-blog.de
Gestohlene Edeluhren bei Online-Auktionen
Die Polizei hat ein Hehler-Duo gefasst, die über Internet-Versteigerungen vertickerten. 517 der Edel-Uhren wurden sicher gestellt. Der Gesamtwert der Armbanduhren ca. 1
Mio Euro! Die Uhren sollen aus Einbrüchen und Diebstählen in München, Offenbach, Schifferstadt, Dortmund und Amsterdam stammen. Die Besitzer werden nun von der
Polizei gebeten, sich zu melden. Die über eBay handelnden Täter haben u. a. 2005 auch unter dem Namen eines renommierten norddeutschen Auktionshauses die Ware weit unter Wert verkauft. Die Uhren können unter
www.polizei.hamburg.de angesehen
werden. Nach einer Meldung der Morgenpost (Hambrug) vom 16.08.2007 (S. 10) Mehr zu den Themen: Kauf von gestohlener Ware als Rechtsmangel, Betrug (hier am Käufer) [ Mehr zum Thema Luxusuhren und Edeluhren. ]+
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Autor und (c) 2006 : Rechtsanwalt Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel Zuletzt geändert am 07.04.2007 |