Das Urtei des
OLG Köln, Urt. v. 14.10.2003, 2 Ws 566/03 finden Sie nun unter blog.auktion-und-recht.de. Thema: Mehrere Betrugstaten
bei Internet-Versteigerungen durch die Vorspiegelung einer nicht vorhandenen Erfüllungsbereitschaft und mehrfache Schädigung in nicht unbeträchtlichenr Höhe können eine Unteruschungshaft rechtfertigen.
OLG Köln, Urteil vom 14.10.2003, Az. 2 Ws 566/03
Quellennachweis: NRWE
Zu: § 112 StPO (Untersuchungshaft; Wiederholungsgefahr) Bearbeitung: RA Siegfried Exner, Kiel
Leitsätze des Gerichts: 1 In Betracht kommen als Anlasstaten nur solche Taten, deren Unrechtsgehalt in der oberen
Hälfte der mittelschweren Straftaten anzusetzen ist. 2
Zu beurteilen ist jeweils die einzelne Anlasstat; eine Gesamtschau der dem Täter insgesamt zuzurechnenden Schädigung entspricht nicht dem Wortlaut der Vorschrift. Aus der Entscheidung
[…]: Der dringende Tatverdacht ergibt sich aus den teilgeständigen Angaben des Beschuldigten sowie den Aussagen der Geschädigten und den sonstigen Ermittlungsergebnissen zu den genutzten e-mail-Adressen und den Zahlungsvorgängen. Zur rechtlichen Würdigung ist zu ergänzen, dass mit den zur Last gelegten Taten eine gewerbsmäßige Begehung nach
§ 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB
verwirklicht wird. [...] Zu Recht haben die Vorinstanzen die Fluchtgefahr
nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO bejaht. Der Beschuldigte, der die eheliche Wohnung verlassen und unangemeldet bei seiner Schwester gewohnt hat, verfügt derzeit über keine starken sozialen Bindungen, so dass für ihn ein großer Anreiz besteht, sich dem Verfahren zu entziehen. Seine Arbeitsstelle als Tanzlehrer hat er aufgrund der Straftaten der Anklage vom 15.11.2002 am 20.02.2002 verloren, seitdem geht er allenfalls Gelegenheitsarbeiten nach. [...] Die Strafkammer hat auch zu Recht den - hier subsidiären - Haftgrund der
Wiederholungsgefahr
( § 112 a Abs. 1 Ziff. 2 StPO ) angenommen. Der Beschuldigte ist einer Vielzahl von Betrugstaten, wie sie im Haftbefehl und in der Anklage vom 4.12.2002 aufgeführt sind, dringend verdächtig, die eine Freiheitsstrafe deutlich über einem Jahr erwarten lassen. Diese Taten wurden fortlaufend seit nunmehr drei Jahren begangen; selbst die beiden Anklageerhebungen im November und Dezember 2002 und die bevorstehende Hauptverhandlung haben den Beschuldigten nicht von der Begehung neuer Taten abhalten können, vielmehr soll er noch im März und April 2003 durch betrügerischen Geschäfte insgesamt acht Vertragspartner geschädigt haben. […]
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Autor und (c) 2006: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel Zuletzt aktualisiert auf www.auktion-und-recht.de
am 20.11.2006 |