Medienspiegel zum Thema ”Auktion-und-Recht” 
Auf dieser Seite werden interessante Neuigkeiten zum Thema der Internet-Auktionen und dem einschlägigen Online-Recht dargestellt. Da nicht nur Presse berücksichtigt werden soll, erfolgt dies
nicht in der Form des traditionellen “Pressespiegels” sondern unter der Überschrift “Medienspiegel”.Fundstelle: www.Auktion-und-Recht.de [
Urteilssammlung auf dieser Internet-Seite
]
Aktuelle Medien-Meldungen zum Recht der Internet-VersteigerungenWegen Kauf zum Schnäppchen-Preis doch kein Hehler
Das LG Karlsruhe stellte nunmehr einen Spruch des AG Pforzheim klar. Dieses hatte
wegen Kauf zu einem niedrigen Preis Hehlerei angenommen. Das LG stellte nunmehr klar: Nur wer vorsätzlich gestohlene Ware kauft, ist Hehler. Im vorliegenden Fall hatte
der Beschludigte eine Navigationsgerät zu 670,- EUR erworbe. Dies kostete im Handel regulär 2.137,- EUR. Das AG Pforzheim hatte darin Hehlerei gesehen und eine
Geldstrafe von 1.200,- EUR verhangen. Diese unseelige Rechtsprechung ist nun mit der Urteilsaufhebung durch das LG Karlsruhe vom Tisch. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte die Aufhebung des Urteils verlangt.
Nach einer Meldung der Kieler Nachrichten vom 29.09.2007, S. 14 Streuabmahnungen - Wieder eine neue Mode der Abmahn-Anwälte - Immer wieder werden neue Abmahn-Tricks bekannt: Zunächst wurden die ersten
Abmahnwellen durch die Gerichte eingeschränkt: Wegen fehlender Vermeidung von Prozessen wurde den Abmahn-Anwälten keine Kostenerstattung mehr zuerkannt. Doch
das Rad drehte sich weiter. Gerade Wettbewerbsverstöße im Internet-Kauf-Recht sind häufig. Da wird um die Angabe der Versandkosten, Preisangaben, Widerrufsbelehrung,
Angaben im Impressum (juristisch: Anbieterkennzeichnung), „unversicherten Versand“, Klau von Artikelfotos, illegal Musik-CDs (Bootlegs, Outtakes, uvm.) gestritten. Nun hat
sich die Abmahn-Szene auf die Rechtsprechung eingestellt und versucht dieser und den Betroffenen Abgemahnten durch Streuabmahnungen „Sand in die Augen zu streuen“ … [ Eigener Beitrag zum Thema Streuabmahnung vom 28.09.2007 ] Handwerker-Auktion zum Schnäppchen Bei den Handwerker-Auktionen my-hammer, quotatis, blauarbeit, jobdoo, undertool oder profis.de können Handwerker und Dienstleistungen versteigert oder erworben
werden.. Test weis auf einige signifikante Unterschiede hin: Bei jobdoo ist der Auftrag bindend. My-hammer.de verfährt ähnlich. Der günstigste Anbieter erhält den Zuschlag.
In beiden Fällen bleiben grundsätzlich 14 Tage zur Annahme des Angebots. Bei undertool.de gibt es nur drei Tage Zeit. Test hält folgende Tipps bereit: (1) Auftrag
möglichst genau beschreiben. (2) Profis bevorzugen. Arbeitet ein Handwerker gewerblich, gilt die gesetzliche Gewährleistung und entsprechende Verjährungszeiten.
(3) Arbeit nur gegen Rechnung vergeben (4) Kosten fixieren (5) Startpreis nicht zu niedrig ansetzen (6) Prüfen Sie das Bewertungsprofil des Handwerkers. Positive
Bewertungen deuten Zuverlässigkeit an. Das ist ein Vorteil, aber keine Garantie für gute Arbeit. Bedenken Sie: Die Bewertungen stammen von anderen Auftraggebern. Das sind
meist Laien. Laien können die handwerkliche Qualität der Arbeit nur selten objektiv beurteilen.
Nach einer Meldung von Stiftung Warentest – gefunden am 24.09.2007 Abmahn-Anwalt drohen 6 Monate Haft! Ein Berliner Gericht verurteilte einen für Abmahnungen bekannten Münchener Anwalt
zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Auf eine Bestätigungsmail für einen E-Mail-Newsletter der Berliner "tageszeitung" (taz) hatte der Anwalt mit einer
Abmahnung reagiert, Kosten dafür über 600,oo EURO! Er habe eine solche nicht bestellt. Sodann erwirkte er eine einstweilige Verfügung gegen die „taz“. Der Streit
eskalierte weiter, als der Anwalt einen Pfändungsbeschluss für die Domain (www.taz.de) erwirkte. Zudem soll er auf seiner eigenen Web-Seite die Versteigerung
der "taz"-Domain angeboten haben. Die taz will dagegen bezahlt haben und so wurde bei dem Anwalt wegen einer Anzeige der taz dann eine Durchsuchung durchgeführt.
Dabei wurden offenbar Zahlungsnachweise gefunden. Wegen der Ergebnisse der Verhandlung und einer Vorverurteilung aus dem Jahr 2000 ordnete die Richterin 6 Monate Haft ohne Bewährung an. Nach einer
Meldung von SPIEGEL ONLINE - 12. September 2007 Anm. Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
: Das so genannte double-opt-in Verfahren
bei Newslettern ist „sate of the art“. Nun kann es aber gut sein, dass ein Dritter zur Belästigung des Anwalts dessen Daten in die Newsletter- Anforderung eingegeben hat.
Dies geschieht auch häufig. Da es sich um Standardfälle handelt, wundert schon die Kostennote in Höhe von angeblich 663,71 Euro. Angesichts der
Missbrauchsmöglichkeiten durch Dritte ein wohl zu hoch gegriffener Betrag. Das es weiterhin im Ergebnis wegen solcher Beträge aber zu eine Pfändung einer
Domain kommt, ist wohl als ungewöhnlich zu betrachten. Noch schlimmer, dass Anwaltsversehen, eine geleistete Zahlung nach Vorhalt nicht gefunden zu haben und die Vollstreckung fortdauern zu lassen.
Für den Anwalt und das Vertrauensverhältnis zu den übrigen Mandanten schädlich die folgenden Durchsuchungen. In jedem Fall kann wohl auch noch ein zivilrechtliches Nachspiel erfolgen: Nach § 945
ZPO kann eine unberechtigte einstweilige Verfügung Ansprüche auf Schadensersatz auslösen. Das weitere Verfahren ist also mit Spannung zu betrachten. Mehr zum Thema Abmahnungen, Strafbewehrte Unterlassungserklärung und Abmahnkosten. Kieler Polizei erwischt Dieb über Online-Versteigerungen Der Kieler Polizei gelang Ende August die Festnahme eines Diebes. Nachdem ein Dieb
Beute aus einem Zoofachgeschäft in Kronshagen über eine Internet-Auktion bei eBay losschlagen wollte, wurde er von der Polizei gestellt. Bei einer Durchsuchung in
Hassee stellten die Kieler Ermittler weiteres Diebesgut sicher. Unter den ca. 200 Gegenständen befanden sich Handy über Bekleidung bis zum Bürobedarf ein buntes
Warensortiment im Wert von mehreren tausend Euro. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel wurde der Verdächtige in Haft genommen. Der angebliche
Täter soll bereits vorher wegen gleicher Delikte in Haft gewesen sein. Nach einer Meldung der Kieler Nachrichten vom 07.09.2007, S. 28 Mangelnde Sicherheit beim Verkauf gebrauchter Datenträger bei Online-Auktionen Nach einer Studie einer Berliner Softwarefirma sind zwei Dritte (2/3) aller bei eBay
verkauften Speichermedien nicht sicher gelöscht. Die Berliner Firma erwarb in ca. 400 Festplatten, Speicherkaten, USB-Sticks und Digitalkameras. Von den enthaltenen
Datenträger ließen sich meist private und zum Teil sogar brisante Daten auslesen. Die weit verbreitete Meinung, Löschen oder Formatieren würde diese Daten sicher
entfernen ist falsch. Experten-Tipp: Soll ein Datenträger verkauft werden, so ist eine spezielle Löschsoftware erforderlich. Diese überschreiben regelmäßig die alten Daten
mehrfach. Meldung nach Kieler Nachrichten, vom 04.09.2007, Seite 10 Gestohlene Edeluhren bei Online-Auktionen
Die Polizei hat ein Hehler-Duo gefasst, die über Internet-Versteigerungen vertickerten.
517 der Edel-Uhren wurden sicher gestellt. Der Gesamtwert der Armbanduhren ca. 1 Mio Euro! Die Uhren sollen aus Einbrüchen und Diebstählen in München, Offenbach,
Schifferstadt, Dortmund und Amsterdam stammen. Die Besitzer werden nun von der Polizei gebeten, sich zu melden. Die über eBay handelnden Täter haben u. a. 2005
auch unter dem Namen eines renommierten norddeutschen Auktionshauses die Ware weit unter Wert verkauft. Die Uhren können unter www.polizei.hamburg.de angesehen werden. Nach einer Meldung der Morgenpost (Hambrug) vom 16.08.2007 (S. 10) Mehr zu den Themen: Kauf von gestohlener Ware als Rechtsmangel, Betrug (hier am Käufer) [ Mehr zum Thema Luxusuhren und Edeluhren. ] Amazon erprobt Bezahldienst Die Plattform für Online-Auktionen und -Handel Amazon hat seinen Bezahldienst Flexible Payments Service (FPS) vorgestellt. FPS sei Bestandteil von Amazon Web
Services und wendee sich ausdrücklich an Entwickler, die den Dienst mit vielfachen Möglichkeiten zur Konfiguration an ihre Bedürfnisse anpassen können. Bei der
Zahlweise können Nutzer zwischen Kreditkarte, Bankeinzug und Amazon Payments wählen. FPS wird besonders für so genanntes Micropayment entwickeltSo sollen
selbst kleine Beträge in US-Cent noch wirtschaftlich überwiesen werden. Eine Grundgebühr gibt es nicht. Nach einer Meldung von Heise
vom 06.08.2007 Viele eBay-Nutzer inaktiv Rund zwei Drittel aller weltweit bei Ebay registrierten Nutzer sollen laut Informationen der netzzeitung Karteileichen sein. Diese Schätzung beruhe auf Annahmen von
Henning Krieg der jeden als Karteileiche einstuft, der «innerhalb der letzten zwölf Monate über seinen Ebay Account weder etwas ge- noch verkauft hat». Demnach
hätten 157,7 Millionen von 241 Millionen eBay-Mitgliedern Ende Juni 2007 ihren Account mindestens ein Jahr lang nicht mehr aktiviert. Es sei allgemein bekannt, dass
die Interent-Auktionsplattform um die zehn Millionen neue Mitglieder pro Quartal wächst, dabei aber die Gesamtzahl der aktiven Nutzer nicht ansteige. Nach einer Meldung der netzzeitung
vom 03.08.2007
Berliner Abmahnanwalt wegen versuchten Betruges mit Abmahnungen verurteilt
Vor dem AG Berlin Tiergarten (Az.: (227DS) 63 JS 871/06 (42/07) ) wurden ein "Abmahnanwalt" wegen Betrugs verurteilt. Der RA Frank G. hatte ca. 50 Fällen im
Immobilienbereich und bei Ebay wegen fehlenden oder unzureichenden Impressums abgemahnt. Für die Abmahnung aus dem 1. Halbjahr 2006 der Verstöße gegen § 6
TDG (heute § 5 TMG) bestand in den konkreten Fällen keine hinreichende Grundlage.
Nach einer Meldung von "Abmahnwarner", Newsletter des Abmahnwelle e.V. (http://www.Abmahnwelle.de
) +
Aktuelle Meldungen o Meldungen Sept. 2007
o
Meldungen August 2007 o Meldungen Juli 2007
o Meldungen Juni 2007 o Meldungen Mai 2007 o Meldungen April 2007
o Meldungen März 2007
o
Meldungen Februar 2007 o Meldungen Januar 2007 o Meldungen 2006 (Archiv)
Zur Startseite ] [ Zur Inhaltsübersicht ] [ Zum Seitenanfang ]
Autor und (c) 2006 : Rechtsanwalt Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel Zuletzt geändert am 04.12.2007 |