Zigaretten und sonstige Tabakwaren
Auch online kann für den blauen Dunst geworben werden. Noch! Denn die Europäische Union (EU) macht aufgrund der gesundheitlichen Erkenntnisse
der letzten Jahre dem Tabakgeschäft das Leben schwer. Es gibt aber schon jetzt zahlreiche Regeln, die zu beachten sind: Vorrangig die AGB des Betreibers der Auktionsplattform, steuerrechtliche Aspekte,
der Zoll – wenn die Ware aus dem Ausland stammt – und die Vorschriften über Werbung für Tabakerzeugnisse.
Fundstelle: www.Auktion-und-Recht.de Autor und (c) 2006 f:
Rechtsanwalts Siegfried Exner, Kiel Inhaltsübersicht
Ausführungen AGB der Auktionsplattform
Einige Plattformbetreiber untersagen per Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) den Handel mit Zigaretten und anderen Tabakwaren. Dies liegt zum einen daran, dass diese nicht
an Kinder abgegeben werden sollen und ggf. eine Altersverifikation nicht vorgehalten wird. Zudem wollen die Betreiber nicht die entsprechenden Warnungen vor den
Gesundheitsgefahren übernehmen bzw. die Überwachung und Überprüfung der Mitglieder übernehmen müssen, die gegen die entsprechenden Vorschriften verstoßen. Werden
entgegen der AGB doch Tabak oder Tabakprodukte angeboten und verkauft, wird der Vertrag zwischen den Teilnehmern wohl wirksam sein. Das Mitglied kann jedoch seitens des
Betreibers der Auktionsplattform zur Unterlassung aufgefordert werden und bei späterer Wiederholung sogar eine Kündigung kassieren. Preisbindung
Nicht nur bei Büchern gilt eine Preisbindung. Auch für Tabakwaren gibt es eine solche Preisbindung. Die Unterschreitung dieser Preise ist wettbewerbswidrig und kann gerichtlich
verfolgt werden. Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. vom 02.06.2004
verstößt jeder, der bei Anhaltspunkten für geschäftlichen Verkehr Zigaretten unterhalb des Kleinverkaufspreises anbietet, zugleich gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (§ 1
UWG). Ggf. wird er also kostenpflichtig abgemahnt und der erwirtschaftete Preis löst sich in Rauch auf. Steuerrecht und Zoll
Eine weitere wichtige Entscheidung hat das Finanzgericht Düsseldorf ( Urteil v. 23.06.2004, 4
K 1162/04 ) getroffen: Wer trotz besonders niedrigem Preis, fehlender „Bandarole“ und
Warnung bei eBay Zigaretten kauft, muss mit saftiger Nachforderung des Zollfahndungsamts rechnen. Der Entscheidung lag zugrunde, dass 6000 Zigaretten aus Polen – damals noch
kein EU-Mitgliedsland – via eBay nach Deutschland gelangten. Verdacht muss nach der Auffassung des Gerichts ein besondern niedriger Preis erregen und das Fehlen eines
deutsche Steuerzeichens (Banderole). Nun, letzteres wird man ja erst nach Empfang feststellen können … EU-Regelungen
Die Europäische Union (EU) verabschiedete aufgrund der gesundheitlichen Erkenntnisse verschiedene Regelungen zur Werbung, Regelung des Handels mit und zum Verbot von
Tabakerzeugnissen. Dies wird sich wohl auch auf den Online-Handel und Internet-Auktionen auswirken. Die gegenwärtige Rechtslage und Praxis des Verwaltungsvollzugs kann hierfür noch nicht eingeschätzt werden.
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Autor und (c) 2006: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel Literatur:
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Darstellung und (c) 2006: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel zuletzt geändert am 27.11.2006 |