Verbotene Verkaufs-Artikel
Für zahlreiche Artikel gibt es Sonderregeln für den Verkauf bei einer Internet- Versteigerung. Verbote können sich aus der Natur des
Gegenstands ergeben: Software unterliegt regelmäßig Lizenzbestimmungen und es finden sich zahlreiche tatsächliche Maßnahmen, diese Lizenz wirksam zu machen (Registrierungszwang,
Software-Kopierschutz, Dongles, etc.). Für zahlreiche andere Gegenstände gibt es Ge- oder Verbote oder Beschränkungen, die zu beachten sind: Die Liste reicht von A wie Arzneimittel über Gewaltvideos,
lebende Tiere, pornographische Darstellungen, Tabakwaren bis zu Waffen und Zahnersatz.
Inhaltsübersicht
Ausführungen Gesetzliche Ge- und Verbote
Verbotene Artikel
- Der ansonsten freie Warenverkehr wird aus Gründen von
Sicherheit und Ordnung, Gesundheitskontrolle und Umwelt- und Naturschutzbelangen in zahlreichen Fallgruppen beschränkt. Aus der Beschränkung erfolgen auch Ge- und
Verbote für Auktions-Betreiber und Versteigerungs-Plattformen. [ mehr hierzu ]
Luxusuhren bei Online-Auktionen
Luxusuhren online ersteigern! Luxusuhren sind eine Wertanlage, Schmuck und
zuweilen Gebrauchsgegenstand. Wer eine solche Damen oder Herrenuhr als Wertanlage erworben hat, will sie regelmäßig gewinnbringend verkaufen. Große
Online-Auktionshäuser bieten hierfür mittlerweile eine hinreichende Plattform an. Sie eigenen sich besonders aufgrund der akzeptablen Verkaufs- bzw.
Vermittlungsgebühren. Dennoch lauern auch Gefahren: Zahlreiche Fälscher und Diebe haben das Feld der Uhrenverkäufe über eBay, Amazon oder andere Plattformen
entdeckt. Die folgende Darstellung soll Käufern und Verkäufern die wichtigsten Hinweise geben. Eine praktische Linkliste zu großen Anbietern von Markenuhren hilft beim Einkauf. [ mehr zum Online-Kauf von Luxusuhren
]
Einzelne Artikel
Diebesgut
- An gestohlenen Sachen kann der Verkäufer nicht wirksam Eigentum verschaffen. [
mehr hierzu
]
Gebrauchte Standard-Software bei Online-Auktionen ersteigern? -
Derzeit werden zahlreiche Artikel veröffentlicht, die Kauf und Verkauf von gebrauchter Software behandeln. Gerichtsentscheide in Hamburg und München haben für
Verunsicherung bei Verbrauchern gesorgt. Dabei trifft die Mehrzahl der Fälle weder bei Standard-Software, noch bei Softwrespielen zu. Beispiele und Checklisten sollen hier
für den Bereich Kauf gebrauchter Software bei Online-Auktioinen weiter helfen.
Gefälschte Produkte
- Nachahmungen, Repliken, Imitate von Luxusuhren, Markenkleidung und anderen Artikeln [ mehr hierzu
]
Urheberrechtsverletzende Musik- und Video- CDs / DVDs
- Musik-Piraterie, die von einer starken Musikindustrie verfolgt wird und für Verbraucher und Kleinhändler oft nicht zu erkennen ist. [
mehr hierzu ] Tabakwaren
- Bei Tabakwaren sind insbesondere Werbeverbote Zollvorschriften zu beachten. [ mehr hierzu ]
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Autor und (c) 2006: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel Eingstellt am 16.12.2006, zuletzt geändert am 18.09.2007
Literatur:
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