Verkauf durch Verkaufsagenten
Wenn das Einstellen eines Artikels in eBay zu mühsam ist; man keine Ahnung hat, wie der Hase läuft und trotzdem den
Speicher oder Keller leerräumen will; was dann? Man kann den Sperrmüll bestellen oder die guten Stücke anderen anvertrauen, die für Sie bei eBay den Verkauf übernehmen. Oder Sie sind unsicher, welche
Preise man verlangen kann. Wollen oder können einfach die Artikelbeschreibungen nicht rechtzeitig fertig bekommen oder die hilfreichen Fotos in Internet-taugliche Form bringen.
Inhaltsübersicht
Ausführungen Was sind Verkaufsagenten
Verkaufsagent ist bei eBay eine Bezeichnung für gewerbliche Zwischenhändler. Verkaufagenten treten in eigenen Namen auf, verkaufen aber Waren für andere. Juristisch
handelt es sich um eine so genante Kommission (§§ 383 ff HGB). Es sind dabei grundsätzlich drei Rechtsgeschäfte zu unterscheiden:
(1) Kommissionsgeschäft – Auftrag und Vertragsverhältnis des Verkäufers mit dem Verkaufsagenten (2) Ausführungsgeschäft
– Geschäft des Verkaufsagenten mit einem Dritten, also dem eBay-Käufer, der nur den Verkaufsagenten als Anbieter kennt. (3) Abwicklungsgeschäft
– Übertragung des Gewinns (Auszahlung) vom Verkaufsagenten an den Verkäufer, regelmäßig unter Abzug seiner Provision.
Verkaufsagenten zeichnen sich durch ihre Erfahrung bei eBay aus. Durch Sie soll es auch Anfängern ermöglicht werden, auf diesem Markt Ware zu verkaufen oder – wohl nur in
selteneren Fällen zu kaufen. Verkaufen ist insoweit schwieriger, als das Einstellen von Artikeln mit Beschreibung, Kategorienwahl, Wahl des Startpreises, Bild des Artikels, etc.
einige sachliche Voraussetzungen und Erfahrung erfordert. Verkaufsagenten machen also den Verkäufern das Leben leichter. [ Zur Startseite ] [ Zum Seitenanfang ] Autor und (c) 2007: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel
Wie man über Verkaufsagenten verkauft
Zunächst ist ein Verkaufsagent zu suchen, was bei über 11.000 Agenten, also rechnerisch mehr als einem Verkaufagenten je 7.000 Einwohner, nicht so schwer sein sollte.
Die Auswahl kann nach Regionen und/ oder Spezialkategorien erfolgen.
Praxis-Tipp: Eine Prüfung des Bewertungsprofils sollten Sie nicht nur im eigenen Interesse an der Zuverlässigkeit des Verkaufagenten vornehmen. Gute
Bewertungsprofile sichern bei eBay auch gute Geschäfte. Es ist also wahrscheinlich, dass ein Verkaufagent mit guten Bewertungen auch einen höheren Preis für Sie erzielen kann.
Sie können direkt in der eBay- Seite Kontakt zu einem Verkaufagenten aufnehmen, wenn Sie als Mitglied eingeloggt sind. Kosten und Preise
Die Verkaufagenten lassen sich ihre Mühe in der Regel durch Festbetrag und Provision oder durch Provision allein vergüten. Üblich sind dabei entweder
o Festpreis von 2 – 3 EURO + 10 – 20% Provision am Verkaufserlös o Provision in Höhe von 20 – 25% am Verkaufserlös (ohne Festpreis).
Diese Werte können sich natürlich stark verändern. Sie sind abhängig von den Artikeln, die versteigert werden sollen. Bei hochwertigen Artikeln (Luxusgüter, Marken-Artikeln, Autos,
echten Antiquitäten und Kunstwerken, etc.) kann das Preisgefüge ganz anders aussehen. Es ist ja auch nicht einzusehen, warum ein Festpreis von 3 EURO vereinbart werden soll, wenn
der Startpreis bei mehreren tausend EURO liegt und dies entsprechende Einstellgebühren erfordert.
Praxis-Tipp: Fragen Sie bei hochwertigen Artikeln verschiedene Verkaufagenten nach ihren Konditionen. Verhandeln Sie oder ein Bekannter, wenn schon ein bisschen
Erfahrung mit eBay- Preisen und –Markt besteht.
Rechte und PflichtenGrundsätzlich treten auch bei Verkäufen durch Verkaufsagenten bei eBay zuweilen Probleme in den Geschäften auf. Es ist dann wichtig, dass die soeben genannten Geschäfts vertraglich
sinnvoll auf einander abgestimmt sind.
Beispiel: Im Ausführungsgeschäft stellt sich heraus, dass die R*-Luxus-Uhr eine Fälschung ist. Sie leidet also an einem Rechtsmangel. Der Käufer macht daraufhin
den Rechtsmangel geltend und macht von einem Widerrufsrecht Gebrauch. Sind die Verträge gut, werden Sie die Interessenlage angemessen regeln. Der Verkäufer kann
vom Verkaufagenten keine Zahlungen verlangen. Dieser kann vielmehr die entstandenen Kosten vom Verkäufer ersetzt verlangen.
Für die Anwendung der §§ 383 ff HGB spielt es übrigens keine Rolle, ob der Geschäftsbetrieb klein oder groß ist. Auch wenn der Verkaufsagent nach Art und Umfang keinen kaufmännisch
eingerichteten Betrieb erfordern würde. [ Zur Startseite ] [ Zum Seitenanfang ] Autor und (c) 2007: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de
, Kiel Checkliste: Vertrag mit Verkaufsagenten
Verkaufagenten werden in der Regel Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und eine „Preisliste“ besitzen. Nur so können sie die Vielzahl von Kleingeschäften wirksam abwickeln.
Inhaltlich sollten folgende Punkte angesprochen werden:
o Leistung des Verkaufsagenten: Verkauf in eigenem Namen auf Rechnung seines Kunden o Besitzübertragung (kein Eigentumsübergang) auf den Verkaufsagenten
o Versicherung oder Haftung bei Diebstahl, Feuer oder sonstigen Unfällen o Versendungs- und Zahlungsarten und Verteilung der Risiken
o Zeiten und Termine, bis wann die Geschäfte durchgeführt sein sollen o Trennung von eignen Waren oder Leistungen o Rückgabe, wenn kein Verkauf erfolgt
Im Gegenzug sind auch zu regeln
o Preise (insb. auch, wenn Verkauf nicht erfolgt) o Zahlungsart (Abzug, ggf. Vorschuss, etc.) o Zahlungszeiten (Fälligkeit)
Im Einzelnen sind zu regeln
o Liste der Artikel, die verkauf werden sollen o Verkaufsarten und Optionen o besondere Werbemaßnahmen
Nicht möglich ist es, dass der Verkaufsagent von der Haftung gegenüber dem Käufer frei gestellt wird. Dies untersagen die eBay- Regeln. Zudem wäre dies gegebenenfalls
ein Vertrag zwischen Verkäufer und Verkaufsagent zu Lasten eines Dritten (des Käufers). Das geht dann auch nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nicht! Rechts-Tipp
für Anbieter: Sollten wesentliche Punkte aus dieser Liste fehlen oder der Verkaufsagent auch auf Nachfragen keine Regelung zu den Punkten vorschlagen, suchen Sie einen anderen Agenten!
Rechts-Tipp für Verkaufsagenten: Wenn ein Anbieter angemessene Regelungen zu den genannten Punkten nicht akzeptieren will, wird die Verwaltung der Vielzahl der
Artikel nicht mehr einheitlich möglich sein. Überlegen Sie dann, ob dieses Geschäft zu ihren Bedingungen oder gar nicht stattfinden soll.
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Autor und (c) 2007: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel zuletzt geändert am 02.01.2007 Literatur:
Baumbach / Hopt, Handelsgesetzbuch, 32. Aufl. 2006 Betz, Joe, eBay – Sicher kaufen und verkaufen, 2007
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