Der Staat als Auktionator: Zoll-Auktion.de
Staatliche Behörden fragen nicht nur Leistungen nach sondern können im Einzelfall auch Angebote für bestimmte Leistungen machen.
Online-Auktionen werden jedoch in der Regel nicht bei der Versteigerung von Fundsachen vorgenommen, auch wenn hier die Fundämter sicherlich eine gute Auktionsoption hätten. Bekannt ist jedoch die
staatliche Zollauktion unter dem entsprechenden Titel www.zoll-auktion.de.
Nachfolgend einige Grundlagen zu dieser Auktion.
Inhaltsübersicht
Ausführungen Der Staat als Anbieter
Unter Zoll-Auktion.de
bieten verschiedene staatliche Behörden Ware an. Betreiber sind die Bundeszollverwaltung und die Zoll- und Steuerabteilung der Oberfinanzdirektion
(OFD) Koblenz.Bei etwas mehr als 1200 Angeboten (Juli 2006) werden überwiegend Kraftfahrzeuge (Kfz) im Wege einer Aufwärtsversteigerung (= Englische Auktion) veräußert. Weiter
finden sich noch Elektrogeräte, Büromöbel und Wertsachen unter den Artikeln. Es handelt sich regelmäßig um wenige Angebote in diesen Rubriken.
Angeboten werden Artikel der Verwaltung, die aus den Beständen ausgemustert worden sind. Ebenso werden Artikel angeboten, die aufgrund eines staatlichen
Pfandrechts versteigert werden dürfen. In der Regel sind damit die Artikel alt und ihre Nutzungsdauer meist erreicht oder überschritten. Die Teilnahmeregeln
Wer sich über die geringe Teilnehmerzahl und den weniger hektischen Verlauf der Auktion freut, der sollte in jedem Fall vor einem Angebot nochmals in das
“Kleingedruckte” - also die Versteigerungsbedingungen - hineinsehen. Dort finden sich besonders weit reichende Haftungsausschlüsse: Für Artikel, die im
zur Verwertung durch den Staat aus Pfandrechten versteigert werden sind die Rechte gem. § 283 Abgabenordnung (AO) eingeschränkt. Bei Verkauf ausgemusterter Artikel
sieht sich der Staat nicht als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Die Folge: Kein Widerrufsrecht, keine Begrenzung des Haftungsausschlussee gem. § 444 BGB. Einen
gewissen Ausgleich hierfür bieten die Beschreibungen, Artikelfotos und Gutachten zu den Artikeln. Auf eine weitere Besonderheit weisen Uelzen/Burmester hin: Die Artikel sind nach
erfolgreichem Abschluss der Auktion bei der anbietenden Dienststelle abzuholen. Postversand komme nur ausnahmsweise in Frage. Dies müsse dann ausdrücklich in der Artikelbeschreibung vermerkt sein.
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Autor und (c) 2006: RA Siegfried Exner - Kanzlei-Exner.de, Kiel Zuletzt geändert am 22.10.2006 Literatur:
S. Rupp, Kaufen & verkaufen im Internet - ebay, Auktionen & Co, 2005
C. Uelzen / Th. Burmester, Internet-Auktionen bei eBay & Co, 2005
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